Änderung der Anschaffungskosten aufgrund von Thesaurierung

Mein ETF Wknr. IE00BJ0KDQ92 hat thesauriert wo eine Änderung der Anschaffungskosten
vorgenommen wurde (Privatanleger) siehe Wertpapiermeldung (Punkt 6.1) an Oekb Profitweb der österreichischen Finanzverwaltung.
Wie kann ich Anschaffungskosten (Einstandspreis je Stk. für gleitenden Durchschnitt) ändern.

mfg. Erwin

Die werden aus den Kaufbuchung / Einlieferungen errechnet. Die Rechnung ändert sich nur wenn man die Kaufbuchung ändert.

Mir ist auch nicht ganz klar was hier gerechnet werden müsste. Müsste man separat andere Anschaffungskosten annehmen als beim tatsächlichen Kauf angefallen sind?

Das hat mit der österreichischen Investmentfondsbesteuerung zu tun: Fonds melden thesaurierte Erträge an die ÖKB, und die Bank verrechnet für diese “ausschüttungsgleichen Erträge” KESt.
Damit die thesaurierten Erträge, die ja im Kurswert des Papiers enthalten sind, bei einer späteren Veräußerung nicht noch einmal besteuert werden, erhöhen sich die steuerlichen Anschaffungskosten des Fonds um diesen Betrag.

Hallo, hast du in der Zwischenzeit eine Lösung gefunden? Denn ich habe dasselbe Problem, meine Anschaffungskosten stimmen nun leider auch nicht mehr.

Freue mich auf eine Antwort.

Die Lösung ist m.E. nichts zu tun.

Die Thesaurierung ändert nichts am Einstandspreis, den Du beim Kauf bezahlt hast und der für die Performance relevant ist. Sie ändert den steuerlichen Einstandspreis für die spätere Besteuerung relevant ist. Die Besteuerung wird aber nicht in PP berechnet, daher ist der steuerliche Einstandspreis auch nicht relevant.

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Das stimmt schon jedoch stimmt der Gewinn / Verlust der in PP angezeigt ist durch die Erhöhung der Anschaffungskosten nicht mit den Gewinnen / Verlusten die im Broker anzeigt werden überein.

Das ist der Grund, warum man PP nutzt. Weil einem in PP der richtige Gewinn angezeigt und nicht der steuerliche, fiktive Gewinn, den Dir Dein Broker anzeigt.

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In diesem Fall hilft mir die Zahl des Brokers mehr da PP anzeigt das ich mehr gewinn hätte als ich tatsächlich habe.

Beispiel Kaufpreis: 50€
Marktwert: 60€
Anschaffungskosten werden erhöht um 2€

PP: Marktwert - Anschaffungskosten = Gewinn
PP: 60 – 50 = 10€

Broker: Marktwert - Anschaffungskosten = Gewinn
Broker: 60 - 52 = 8€

Und hier hast du tatsächlich nur 8 Euro Gewinn? Na ja, seit Trump ist natürlich alles möglich …

Was hat das jetzt mit Trump zu tun?

Trump hat neu definiert, was Tatsachen sind und was fake news.

Nein. Die steuerlichen Anschaffungskosten werden um 2 Euro erhöht, weil 2 Euro des Kursgewinns bereits besteuert wurden. Damit diese 2 Euro beim Verkauf nicht erneut besteuert werden, werden die fiktiven steuerlichen Anschaffungskosten um 2 Euro erhöht.

Du hast beim Kauf 50 Euro bezahlt. Daran ändert sich nichts. Deine Anschaffungskosten haben 50 Euro betragen.

Hi Community,
hab zwar Treads zu dem Thema gefunden, genau sind die aber auf meine Problematik nicht eingegangen.
Ich habe eine Fondthesaurierung mit einer Steuerbuchung bei flatex-AT. Die Steuerbuchung kann ich mit dem PDF Bankdokument komplett richtig importieren.
Nur bei der eigentlichen Thesaurierung → Erhöhung des Einstandspreises scheitere ich. btw hab ich gegenüber dem Broker schon einen falschen Einstandspreis da die Gebühren miteingerechnet werden, kann ich den Einstandspreis auch ohne Gebühren (bzw. die Gebühren seperat) darstellen.
Hat schon jemand mit dem gleichen Problem zu kämpfen bzw. ist das nur ein Problem im österreichischen Steuerrecht?

Hallo @flm,

auf welchen Punkt wird denn nicht eingegangen. Deine Frage wurde vor im März 21 mit anderen Worten aber gleichem Inhalt genauso gestellt und auch beantwortet.

Wenn du die 8 antworten darauf liest Frage ich mich was noch offen ist?

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Für österreichische Anleger mit thesaurierenden Fonds ist das Verhalten von PP in der Tat wenig hilfreich, da mit der Zeit der beim Onlinebroker und von PP berechnete Gewinn auseinanderlaufen.

Problem ist der komplexe Thesaurierungsprozess:

  1. 1-2 im Jahr meldet der Fonds an die oesterreichische Kontrollbank die aus Dividendenzahlungen und Aktienverkäufen erzielte Gewinne.
  2. davon muss der Fonds 27.5% Kapitalertragssteuer (KESt) abführen. Per definition hat der thesaurierende Fonds die Gewinne aber schon in neue Aktien investiert, weshalb der Anteilsinhaber die KESt für diese “ausschüttungsgleichen Erträge” nachschießen muss. Beispiel: Pro gehaltenen Anteil des iShares MSCI World ( IE00B4L5Y983) fielen zwischen 01.07.2021 und 30.6. 2022 ausschüttungsgleiche Erträge von 2,24€ an, dafür musste ein Privatanleger 0,45€ KESt nachzahlen.
  3. Der Anschaffungswert der im Thesaurierungszeitraum angeschafften Anteile wird nachträglich um die versteuerten ausschüttungsgleichen Erträge erhöht, damit man sie nicht zweimal zahlt → PP müsste den Anschaffungspreis der Buchungen ändern (momentan mach ich das manuell, bei monatlichen Sparplänen wird das aber schnell unwartbar).

Ja, für österreichische Anleger mit thesaurierenden Fonds ist das ein massives Problem, da PP aktuell für mein Depot einen doppelt zu hohen Gewinn meldet wie Flatex.AT. Flatex.AT nimmt natürlich die steuerliche Perspektive ein (Anschaffungskosten um ausschüttungsgleiche Erträge erhöht), da sie ein steuereinfacher Broker sind und sonst die beim Wertpapierverkauf abgezogene KEST nicht mit den angezeigten Gewinnen zusammenstimmt.

Wie könnte man das Problem lösen? Die Steuerdaten zu den Fonds werden auf der Seite my.oekb .at zur Verfügung gestellt (OeKB Kundenportal). Dort gibt es auch die Option für einen CSV/PDF Download der Daten pro Fonds. Diese könnten in PP importiert werden und PP die Buchungen im Geschäftjahr der Steuermeldung entsprechend korrigieren.

Hier ein hilfreicher Link zu den Details der Thesaurierungsberechnung: Fondsthesaurierung: Thesaurierung transparenter Fonds Steuer-Abrechnung bei Flatex

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