Buchen von Steuer bei Fondsthesaurierungen

Ich glaube der Punkt, dass man momentan keine Steuern (ohne Dividende o.ä.) an ein Wertpapier hängen kann, kam auch schon an anderer Stelle. Du bist also nicht allein. Kann es sein, dass Du nicht dem deutschen Steuerrecht unterliegst? :wink:

Ein Workaround wäre, dass Du auf das Verrechnungskonto zum Depot eine Steuerbuchung machst. Diese hat dann keinen Bezug zum Wertpapier. Das hat zur Folge, dass die Performanceberechnung für das Wertpapier alleine die Steuer nicht berücksichtigt (und nicht berücksichtigen kann). Betrachtest Du allerdings die Performance für das Depot inkl. Konto ist die Steuer in der Performance enthalten. Die Zuordnung zum Wertpapier könntest Du dann manuell als Kommentar zur Steuer-Transaktion buchen.

Nicht die perfekte Lösung, aber vielleicht ein Workaround?

Ah okay, hab dazu nichts gefunden deshalb habe ich gefragt :smiley:
Ja, bin aus Österreich :slight_smile:

So habe ich es derweilen eh gemacht, dann heißt es eben warten bis die Funktion kommt :wink:

Danke

In Deutschland wird sich die Besteuerung von Fonds ab 2018 ändern. Ich habe mich noch nicht im Detail damit beschäftigt, aber soweit ich es verstanden habe, könnte der Anwendungsfall “Steuern ohne Ausschüttung” dann deutlich häufiger vorkommen.

Das Thema habe ich aktuell mit einem Thesaurierenden ETF.

Ausschüttung des ETF - thesaurierend
=> zahle nur die Steuer.

ich hätte es versucht:

in der Dividende

als auch SteuerRückerstattung einen

negativen Betrag eingeben.

beides geht nicht. leider

Wie habt ihr das gelöst?

Danke
Erwin

Versuch mal das hier: Du kannst für den Stichtag ein gebührenfreies Paar aus Kauf- und Verkaufsorder zum Tageskurs erstellen und die Steuer in der Verkaufsorder angeben. Du solltest dann einen Verlust in Höhe der Steuern haben, der vom entsprechenden Konto verbucht wird. Das müsste eigentlich eine korrekte Performance und den Bezug der Steuer zum Wertpapier und dem Stichtag erzeugen. Dein Konto sollte auch korrekt sein, weil da wurde ja auch in der Realität die Steuer abgebucht. Gib dir in der Notiz dann an, warum du das gemacht hast, damit du das ganze auch später noch verstehst (mir passiert das bei so Workarounds regelmäßig, dass ich nicht mehr weiß was ich mir dabei gedacht habe).

Yep. Das muss ich noch gerade ziehen. Ab 2018 gilt das ja wohl auch in Deutschland. Ist hier schon mal diskutiert worden:

Bis dahin bleibt nur die Möglichkeit eine reguläre Steuerbuchung zu erfassen und sich den Bezug auf das Wertpapier zu notieren - und dann in ein, zwei Monaten gerade zu ziehen… :unamused:

Hallo,
gibts dazu schon eine implementierung in der Software?

Was meinst du jetzt genau? Steuerbuchung mit Wertpapier sollte mittlerweile möglich sein, aber das hättest du erkennen können wenn du es probiert hättest.

Das stimmt so wohl nicht. Man kann für ein Wertpapier manuell eine Steuerrückerstattung buchen. Aber hier geht es um die Vorabpauschale, also quasi eine neagtive Erstattung. Negative Werte als Steuerrückerstattung als Work-Around kann man auch nicht eingeben. Der PDF-Import klappt auch (noch?) nicht.

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„Negative Steuerrückerstattung“ ist doch ein etwas komplizierter Ausruck für eine normale Steuerbelastungen, oder?
So wie ich es jetzt verstehe, ist das Problem, dass man zwar reine Steuerbelastung in der Software anlegen kann, aber man diese nicht an ein Wertpapier binden kann, so dass dann die Auswertungen nicht korrekt sind.
Leider ist das Problem jetzt in 2020 ja richtig akut geworden :frowning:

Das PDF-Problem ist sicherlich lösbar, wenn jemand die entsprechenden Daten bereit stellt.

Ich habe meine PDF bzw. den Debug:…pdf.txt schon an die entsprechende Mailadresse geschickt.
Steuerrückerstattung ist der Begriff, der in Portfolio-Performance verwendet wird. Dort kann man aber eben wie bei den Dividenden nur positive Werte eingeben.

Wenn du es Andreas per Email schickst, dann muss genau er dafür Zeit finden, fürchte ich. Die Chancen sind wahrscheinlich höher (da es auch andere Freiwillige bearbeiten können), wenn du einen der Wege wählst, die im HowTo beschrieben sind:

Neuen Github Issue mit dem Text anlegen oder hier im Forum posten.


Das mit der Steuerrückerstattung hab ich noch nicht verstanden, evtl. steh ich auf dem Schlauch: PP kennt sowohl die Begriffe “Steuern” als auch “Steuerrückerstattung”. Für mich hätte ich es jetzt als naiv naheliegender gesehen, die Vorabpauschale als normale Steuer anstatt als negative Steuerrückerstattung zu buchen. Oder worin besteht da der Vorteil?

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Bitte den PDF-Import in diesem Thema diskutieren: PDF-Import "Steuerpflichtige Vorabpauschale" von Onvista
Und hier die generelle Verbuchung des Vorgangs, die eine Voraussetzung für den PDF-Import darstellt.

Gemeint ist hier wohl, dass im Kontextmenu der Wertpapieransicht der Eintrag “Steuern…” fehlt, der in der Kontenansicht vorhanden ist. Um den Eintrag auch bei Wertpapieren zu realisieren, müssen in der Klasse SecurityContextMenu.java nur ein paar Zeilen eingefügt werden, wenn ich das richtig sehe.

Wenn das so gemeint ist, kann ich den Eintrag gerne hinzufügen.

Ich habe mir den Thread gerade durchgelesen, und als echter Neuling verstehe ich leider nur Bahnhof. Also: Auch ich habe das Problem, dass ich nicht weiß, wo und wie ich Steuern auf thesaurierende Fonds verbuchen soll. Ich würde sie gern dem Wertpapier zuordnen können - und ich möchte natürlich nicht, dass sie auf meinem Verrechnungskonto irgendwo auftauchen, denn dann ist die Summe auf dem Verrechnungskonto nicht mehr korrekt. Kann mir jemand in einfachen Worten erklären, wie das geht, bitte? Das wäre super. Danke schön.

Entweder hast du Steuern bezahlt, dann wirken sie sich auch auf das Konto aus. Oder du hast keine bezahlt (Verrechnung mit Freistellungsauftrag oder Verlusttopf), dann gibt es nichts zu buchen.

Okay, ich präzisiere: Verrechnet mit Freistellungsauftrag. Aber trotzdem muss ich sie ja irgendwo angeben - oder nicht?

Nein, musst Du nicht.

Dann stimmt doch meine Performance nicht?

Also ich kenne nur Vor-Steuer-Performance und Nach-Steuer-Performance.
Die Vor-Steuer-Performance, die m.E. wichtigere, interessiert sich überhaupt nicht für Steuern.
Die Nach-Steuer-Performance interessiert sich nur für gezahlte Steuern, Du hast aber nix bezahlt wegen des Freibetrags.