Ich habe hier ein Beispiel für eine Ausschüttung, was nicht funktioniert.
Viele Grüße
Thomas
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Depotführung: Ihr der FFB benannte Vermittler:
vaamo
Sciuridae Vermögensverwaltungs GmbH
Mainzer Landstraße 250-254
60326 Frankfurt am Main
Telefon: 069 3807 6632
Herrn E-Mail: service@vaamo.de
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Es schreibt Ihnen:
FFB Kundenbetreuung
Kronberg im Taunus, 27. Juli 2018
Ausschüttungsanzeige
Auszug 4 Blatt 1
Depotinhaber X X
Depotnummer 0000000000 (Privatvermögen)
Fondsname iShs S&P SmallCap 600 UCITS ET Datum der Ausschüttung 25.07.2018
WKN / ISIN A0Q1YY / IE00B2QWCY14 Turnus halbjährlich
Fondsgesellschaft iShares Anteilsbestand per 12.07.2018 0,0930 St.
je Anteil gesamt*
Ausschüttung 0,289000000 USD 0,03 EUR
Berechnung der steuerlichen Bemessungsgrundlage
steuerpflichtiger Ertrag nach Teilfreistellung 0,202300000 USD 0,02 EUR
abzüglich Verlustverrechnungstopf 0,00 EUR
abzüglich verrechneter Freistellungsauftrag 0,02 EUR
abzüglich verrechneter Quellensteuertopf 0,00 EUR
steuerliche Bemessungsgrundlage 0,00 EUR
Abgeführte Steuern (auf Basis der steuerlichen Bemessungsgrundlage)
Kapitalertragsteuer 0,00 EUR
Solidaritätszuschlag 0,00 EUR
Folgender Betrag wurde zugunsten Ihrer Referenzbankverbindung überwiesen 0,03 EUR
Bank Deutsche Kreditbank Berlin
BIC BYLADEM1001
IBAN DE69120300001016368480
* auf Basis Devisen-Umrechnungskurs am Buchungstag: 1,162500 USD
Steuerliche Informationen
Freistellungsauftrag 000,00 EUR gültig: unbefristet
Freistellungsauftrag vorher 62,74 EUR Freistellungsauftrag nachher 62,72 EUR
Verlustverrechnungstopf vorher 0,00 EUR Verlustverrechnungstopf nachher 0,00 EUR
Quellensteuertopf vorher 0,00 EUR Quellensteuertopf nachher 0,00 EUR
Hinweis: Bei einer Ausschüttung werden die Erträge der abgelaufenen Periode an die Anteilsinhaber ausgekehrt. Diese sind im Privatvermögen steuerpflichtig. Steht
ein Verlustverrechnungstopf, ein ausreichender Freistellungsauftrag bzw. eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder anrechenbare Quellensteuer zur Verfügung,
kann die Ausschüttung zzgl. der erstatteten Steuern wieder angelegt werden. Ist dies nicht der Fall, müssen Kapitalertragsteuern zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf.
Kirchensteuer von dem Ausschüttungsbetrag abgezogen werden.
Seit Januar 2018 wird bei Ausschüttungen eines Fonds eine sogenannte Teilfreistellung gewährt. Die Höhe der Teilfreistellung ist abhängig von der Fondskategorie
sowie der Art des Anlegers und wird automatisch bei der Berechnung der steuerlichen Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug berücksichtigt. Für Zwecke
des Steuerabzugs wird dabei immer die Kategorie "Privatanleger" zugrundegelegt. Betriebliche Anleger bzw. Körperschaften erreichen die Freistellung, die darüber
hinaus geht, im Rahmen ihrer Steuerveranlagung.
Einwendungen gegen diese Anzeige wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit richten Sie bitte schriftlich spätestens einen Monat nach Zugang an:
FIL Fondsbank GmbH, Revision, Postfach 11 06 63, 60041 Frankfurt am Main, Telefax (069) 7 70 60 - 444.
FIL Fondsbank GmbH Postanschrift: Vorsitzender Geschäftsführung: Sitz: Kronberg im Taunus
Kastanienhöhe 1 Postfach 11 06 63 des Aufsichtsrats: Gerhard Oehne (Sprecher) Amtsgericht
61476 Kronberg im Taunus 60041 Frankfurt am Main Jon Skillman Peter Nonner Königstein HRB 8336
info@ffb.de Telefon (069) 7 70 60 - 200 Dr. Andreas Prechtel Umsatzsteuer-ID Nr.
www.ffb.de Telefax (069) 7 70 60 - 555 Gerald Rink DE213709602
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