Verlustverrechnungstopf

Vorab, ich kenne hier nur die österreichische Regelung, hoffe aber, dass die deutsche nicht wesentlich anders ist.

Prinzipiell werden sämtliche Gewinne und Verluste miteinander verrechnet und gemeinsam der KESt (in AT 27,5 %) unterworfen, wenn das über mehrere Konten hinweg erst ausgeglichen werden kann, dann passiert das erst in der Jahreserklärung. Entstehen Verluste vor Gewinnen, bzw. übersteigen die Verluste die Gewinne, so wird der Verlustverrechnungstopf eingesetzt.

Dieser Topf ist jetzt das Problem für die Berechnung der Performance, denn gegeben sei folgendes Beispiel:

Wertpapiere A Einstandspreis 1000 / Verkaufspreis 900
Wertpapiere B Einstandspreis 900 / Verkaufspreis 1000

In Summe haben wir ein Nullergebnis. Es macht jetzt einen riesigen Unterschied für die Performance-Berechnung (bereits bei der Bank wohlgemerkt), ob A vor B verkauft wird oder umgekehrt, denn:

  • Wird A vor B verkauft, wird der Verlustverrechnungstopf angebucht und der Verlust von A beträgt 100 und wenn dann B verkauft wird macht B 100 Gewinn.

  • Wird B vor A verkauft, beträgt der Gewinn von B nur 72,5 (nämlich abzgl. der 27,5 %) und der Verlust von A beträgt auch nur 72,5 (da jetzt eine Steuergutschrift in besagter Höhe von 27,5 % anfällt).

Wie geht ihr mit diesem Thema um?

Eine Möglichkeit wäre die Betrachtung der Brutto-Performance.