Stückzinsen für Anleihen

Das ist erstens Quatsch, und wenn es anders wäre, interessiert sich zweitens PP nicht für steuerliche Fragen.

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Ignorante Deppen sind nur diejenigen, die ihren Quatsch nicht erkennen können, selbst wenn sie darauf hingewiesen werden.

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Auf der Homepage der ING.de (Suchergebnisse – ING) ist zu lesen:

Was sind Verrechnungstöpfe?
Damit wir Ihre Gewinne und Verluste laufend im Überblick haben, merken wir sie in sogenannten Verlustverrechnungstöpfen vor. Es gibt mehrere Verrechnungstöpfe:

  • Den “Verrechnungstopf Aktien” für Gewinne und Verluste aus Aktienverkäufen
  • Den “Allgemeinen Verrechnungstopf” für sonstige Erträge und Verluste: Das können z.B. Zinsen und Dividenden oder Kursgewinne sein, die Sie erhalten haben, aber auch negative Kapitalerträge wie gezahlte Stückzinsen und Zwischengewinne
  • Den “Quellensteuertopf” - dort erfassen wir anrechenbare Quellensteuerbeträge, die Sie auf Dividenden von ausländischen Wertpapiere bezahlt haben.

@anon83988556

Da geht es um die internen Abläufe der ING. Das hat weder was mit PP im Allgemeinen noch mit der Verbuchung von Anleihen in PP im Besonderen zu tun. :nerd_face:

CU, Laura

Ja, ich habe es mittlerweile kapiert das PP seinen eigenen Regeln folgt. Diskutieren zwecklos.

@anon83988556,

Und Du möchtest, dass PP Deinen Regeln folgt? :roll_eyes:

Wäre das so, hielte ich es für einen Malus. :nerd_face:

D’accord.

CU, Laura

Es geht nicht um “meine” Regeln, sondern ursprünglich um die Erfassung von Anleihen. Und wenn ich mir die verschiedenen Beiträge dazu hier im Forum anschaue, und welch selbst konstruierte Lösungen dafür herhalten müssen, scheint mir doch Handlungsbedarf vorhanden zu sein. Zumal das Thema wohl schon Jahre vor sich hin köchelt. Aber egal, sei’s drum.

Falls ein Administrator dieses Forums mitliest, bitte meinen Account löschen, das führt hier nämlich zu nichts.

Viele Grüße

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