Kann man so sehen, muss man aber nicht. Die andere Sichtweise wäre du bekommst den Betrag ausgezahlt, aber Vater Staat möchte das gespart wird
Per se gehören Vermögenswirksame Leistungen zu den performanceneutralen Bewegungen, da sie deinem Vermögen zugerechet werden. Es ist ein Betrag den dein Arbeitgeber für dich in deinem Namen anlegt, daher wird dies auch als Einlieferung anstelle Kauf gebucht.
Nur Erträge aus der Anlageform (Zinsen, Dividenden und Co.) sind hingegen Relevant für die Berechnung der Performance, da ansonsten auch bspw. nicht beurteilt werden kann ob diese Anlage über oder unter den Erwartungen liegt.
Was die Zuordnung von Verrechnungskonto zum VL-Depot betrifft, es fallen i.d.R. auch Kosten an die zugerechet werden wollen.
Gruß
Marco