Vermögenswirksame Leistungen

Hallo zusammen,

im Rahmen der VWL investiert mein Arbeitgeber jeden Monat für mich € 40 in einen ETF. Dies habe ich bisher als “Einlieferung” bei Portfolio Performance verbucht, da ich in diesem Fall keinen Mehrwert in der Verwendung eines Verrechnungskontos sehe. Wenn ich mir jetzt die Rendite dieses Depots anschaue, werden lediglich die Kursgewinne abzüglich der Kosten usw. als Gewinn ausgewiesen. Im Gegensatz zu meinen sonstigen ETFs, in die ich mein eigenes Geld investiere und somit die Erhöhung des Bestandes erstmal ergebnisneutral ist, fasse ich die monatliche Zahlung meines Arbeitgebers von € 40 jedoch bereits als Ertrag auf, da ich diesen Betrag ja quasi von meinem Arbeitgeber geschenkt bekomme. Gibt es bei Portfolio Performance die Möglichkeit, die Bestandsveränderung bereits als Ertrag auszuweisen?

Ich bin gespannt, ob dies grundsätzlich möglich ist, oder ob ich bzgl. der Berücksichtigung dieses Zuschusses im Rahmen der Berechnung der Rendite einen Denkfehler mache.

Kann man so sehen, muss man aber nicht. Die andere Sichtweise wäre du bekommst den Betrag ausgezahlt, aber Vater Staat möchte das gespart wird :grin:

Per se gehören Vermögenswirksame Leistungen zu den performanceneutralen Bewegungen, da sie deinem Vermögen zugerechet werden. Es ist ein Betrag den dein Arbeitgeber für dich in deinem Namen anlegt, daher wird dies auch als Einlieferung anstelle Kauf gebucht.

Nur Erträge aus der Anlageform (Zinsen, Dividenden und Co.) sind hingegen Relevant für die Berechnung der Performance, da ansonsten auch bspw. nicht beurteilt werden kann ob diese Anlage über oder unter den Erwartungen liegt.

Was die Zuordnung von Verrechnungskonto zum VL-Depot betrifft, es fallen i.d.R. auch Kosten an die zugerechet werden wollen.

Gruß
Marco

1 Like

Hallo Marco,

vielen lieben Dank für Deine schnelle Antwort. Ich kann es grundsätzlich nachvollziehen, dass die Investition des Arbeitgebers dann als ergebnisneutral anzusehen ist, wenn man z. B. die Performance mehrerer Depots, ETFs ect. miteinander vergleichen möchte.

Ich möchte jedoch -im Zweifel auch nur in einem Dashboard- eine andere Perspektive einnehmen. Mir geht es hierbei um die persönliche Performance, berechnet als Wert des Gesamtvermögens im Verhältnis zu dem von mir investierten Kapital. Denn selbst wenn der Wert des VWL-ETFs im ersten Monat um 99% sinkt, so hat sich mein Gesamtvermögen immerhin noch € 0,40 aufgrund des “Zuschusses” des Arbeitgebers erhöht. Den staatlichen Zuschuss zu einem Riester-Produkt würde ich z. B. analog als Gewinn interpretieren. Macht diese Betrachtung ökonomisch keinen Sinn?

Moin Stefan,

ich kann dein Interesse nachvollziehen, dass du zwischen deinen eigenen Zahlungen und fremden Zahlungen (bspw. VWL, Kursgewinne, Zuschüsse) unterscheide möchtest. Der Mehrwert ist jedoch fraglich, da die 40€ aus deinem Vermögen / Gehalt heraus investiert werden.

Auf die schnelle jedoch lässt sich das so erst einmal nicht umsetzen, den zum einen bräuchte es neue Buchungsarten in PP und zum anderen, wo zieht man die Grenze (Stichwort P2P Kredite, Miete, Steuern, Gebühren, usw.). Denn für jede Anlageform müssten die jeweilige Sonderfälle zu berücksichtigt werden. Das wäre der Anfang vom Ende.

Du könntest eventuell deine Klassifizierung nach Herkunft des Kapitals trennen und in den Berichten bzw. Dashboard den Filter entsprechend eingrenzen. Der Taschenrechner wird hier jedoch dein Freund werden.

Gruß
Marco

1 Like

Welches Kapital hast Du denn investiert, um die VWL zu erhalten? Wenn Du nicht Dein Humankapital in PP verwaltest, wird die Renditeberechnung schwierig.

Falls Du doch ein Humankapitalkonto haben solltest, zahle Dir doch dort Dein Gehalt und die 40€ als Zinsen, von denen Du dann einen ETF kaufst. (Das soll keine Empfehlung sein, das so zu buchen!)

Hallo Stefan,

bei mir ist es so: Ich bekomme einen Zuschuss zu meiner Einzahlung vom Arbeitgeber. Dort steht auf der Abrechnung z.B. “Vermögensbildender Argeitgeber-Anteil 6,65 €”, das bekomme ich zusätzlich zu meinem Gehalt. Dann werden von allem die Steuern etc. abgezogen und am Ende wird von meinem gesetzlichen Netto die VB-Überweisung (in meinem Fall über 60 €) getätigt und der Rest auf mein Konto überwiesen. Wenn man das also genau auseinanderdividieren möchte, müsstest Du wohl ausrechnen, wieviel von den 6,65 € nach Steuer übrig bleibt und das dann von den 60 € abziehen, dann hättest Du den Teil den Du selber als Einlage tätigst und den Teil, den Du schon beim Einzahlen als Bonus dazugeschenkt bekommst, falls es bei Dir auch so was gibt.

Viele Grüße
Stephan

Hallo, ich hätte zu dem Thema VL auch eine Frage.
Und zwar: Mein Arbeitgeber überweist jeden Monat 34€ VL in ein ebase Depot. Am Jahresende werden dann von der ebase Aktienanteile im wert von 12€ verkauft und damit die Depotgebühr bezahlt. Wie sollte hierfür der genaue Buchungsablauf sein?

Das ist ein Kauf bzw. eine Einlieferung.

Das ist ein Verkauf und eine anschließende Buchung von Gebühren.

Hallo Thomas,
Danke für Deine Information.

1 Like