Aktueller Kurs von L&S

OT: Ich bin auch kein Jurist. Aber das Ganze ist ja auch eher semilegal.
Du greifst zwar auf öffentliche Daten zu aber eine Erlaubnis die Daten zu speichern, vervielfältigen und vor allem weiterzugeben hast du nicht, oder irre ich mich da?
Auch wenn du das kostenlose machst ist es, wenn auch gut gemeint, nicht erlaubt. Daher wahrscheinlich auch das rate Limit.

Hallo @Jo92, jetzt bin ich neugierig: Öffentliche Daten zu sammeln, zu speichern und weiterzugeben ist deiner Meinung nach nicht erlaubt? Würden dann nicht auch Journalisten illegal handeln? So weit ich weiß, verstößt das Sammeln personenenbezogener Daten gegen die DSGVO. Wertpapiere sind aber keine Personen, fallen also nicht darunter.

Ich glaube eher das was @Jo92 meint, dass das abfischen der von ARIVA/Onvista bereitgestellten Daten i.V.m. Speichern und deren Weiterverteilung gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen und dadurch als heikel/kritisch zu bewerten ist.

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Außer den Nutzungsbedingungen (bei denen das Problem die Frage sein wird, ob sie wirksam einbezogen wurden, wenn man die Seiten ohne Anmeldung aufrufen kann) gibt es noch das Leistungsschutzrecht für Datenbankhersteller nach §§ 87a bis 87e UrhG:

§ 87a (1): Datenbank (…) ist eine Sammlung (…), (…) deren Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung eine nach Art oder Umfang wesentliche Investition erfordert.

§ 87b (1): Der Datenbankhersteller hat das ausschließliche Recht, die Datenbank insgesamt oder einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe eines nach Art oder Umfang wesentlichen Teils der Datenbank steht die wiederholte und systematische Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe von nach Art und Umfang unwesentlichen Teilen der Datenbank gleich, sofern diese Handlungen einer normalen Auswertung der Datenbank zuwiderlaufen oder die berechtigten Interessen des Datenbankherstellers unzumutbar beeinträchtigen.

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Okay, in dem Fall bin ich vielleicht echt zu naiv. Ich ging davon aus, weil PP die aktuellen Kurse von beispielsweise https://www.ls-x.de/de/etf/849505 nicht einlesen kann, ist es prima, wenn die Kurse für PP lesbar dargestellt werden. Dass das gegen das Leistungsschutzrecht von Datenbankherstellern verstoßen könnte, fiele mir im Traum nicht ein. Ich persönlich hätte die Seite mit dem aktuellen Kurs von L&R auch gar nicht als Datenbank angesehen, die unter dieses Gesetz fällt. Aber ich nehme das jetzt mal so hin, weil ich mich mit dem Thema einfach nicht genug auskenne.

Hallo zusammen,
ich hätte gerne möglichst aktuelle Kurse möglichst von L&S.
ARIVA sperrt den Datenzugriff für 24 Stunden wenn man zu oft abfragt. Bei anderen Anbietern bekommt man oft nur Vortageskurse…
Also ich wäre bereit eine Gebühr zu bezahlen wenn es einen Datenzugriff auf L&S geben würde.
Bietet so etwas L&S nicht an???

Ein Beitrag wurde in ein existierendes Thema verschoben: Quellen für historische Kurse

Gibts was neues zu dem Thema? Bin auch auf der Suche nach L&S Kursen…

Nö, hat sich noch keiner gemeldet der sich darum kümmert.

Kurse ließen sich für L+S bspw via Tai-Pan von Lenz+Partner beziehen, Kosten 52€ je Monat.

ariva führt bei Aufruf von beispielsweise hxxps://www.ariva.de/US00770K2024 einen Redirect auf hxxps://www.ariva.de/aemetis-aktie durch.

Legt man sich in PP einen eigenen (URL siehe unten) Bookmark an (Rechtsklick auf Wertpapier → Im Browser öffnen → Bookmarks konfigurieren → Bookmark hinzufügen), so kommt man fortan immer auf die gewünschte Seite.

Hier die URL des Bookmarks:

https://www.ariva.de/{isin}/historische_kurse?go=1&boerse_id=16&month=&currency=EUR&clean_split=1&clean_bezug=1

Danach: (Rechtsklick auf Wertpapier → im Browser öffnen → selbst erstellten Bookmark anklicken).

Anschließend einfach den daraus resultierenden Link aus dem Browser kopieren und bei “Historische Kurse” → “Tabelle auf einer Webseite” einfügen.

Das Gleiche bei “Aktueller Kurs”: Tabelle + Link

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