Wenn ich nach Jahren mit Gewinnen verkaufe dann spielen die gezahlten Vorabpauschalen schon eine Rolle. Die werden dann ja von meinen Steuern angezogen, da ich diesen Teil der Steuern schon “vorab bezahlt” habe. Das sollte dann beim Verkauf alles automatisch mit verbucht werden nehme ich an.
Könnte man die Vorabpauschalen irgendwo in PP notieren, hätte man eine Übersicht wieviel von den Steuern die anstehen schon beglichen sind. Vielleicht sind die Beträge aber auch zu klein und der Aufwand lohnt nicht.
Das nimmst Du richtig an. Die gezahlten (oder auf den Freistellungsauftrag angerechneten) Vorabpauschalen werden vom Broker mit den bei einem Verkauf fälligen Steuern verrechnet. Wenn Kauf, Vorabpauschale, Verkauf alles beim gleichen Broker passiert ist, sollte das eigentlich klappen. Nach einem oder vielfachen Brokerhopping muss man wohl noch mehr aufpassen.
Notizfelder existieren.
Zumindest für 2021 steht fest das 2022 keine Vorabpauschale fällig wird, weil der Basiszins zu gering ist.
Genau das dürfte gemeint sein. Es fiel mir auch gerade auf, dass ich im Verrechnungskonto Steuern inklusive Bezug zum Wertpapier gebucht werden können, aber in der Ansicht “Alle Wertpapiere” nicht. Das würde auch folgenden Kommentar erklären:
Neben der terminlosen Notiz in den Wertpapier-Stammdaten, kann man derzeit bereits Ereignisse einpflegen. Da hast Du wenigstens noch einen Bezug zum Zeitpunkt. Die Anzeige im Kursdiagramm muss man leider derzeit über Markierung > Aktiensplit aktivieren. Siehe hierzu auch folgenden Beitrag: Markierung von Ereignissen in “Vermögensaufstellung” -> “Diagramm”
Die Erfassung von Vorabpauschalen, die über den Freistellungsauftrag abgedeckt sind, beschäftigt mich aber auch. Ich würde mir wünschen, dass man in der Rubrik “Steuer…” neben der Belastung noch den Betrag “Steuerpflichtig” erfassen kann.
Nebenbei: Im Kursdiagramm sind Markierungen für Steuern scheinbar noch nicht möglich, wäre aber schön. Ich habe hierfür einen getrennten Beitrag angelegt, damit dieser Beitrag nicht den Faden verliert: Markierung von Steuern im Kursdiagramm
Nein, nichts davon ist korrekt. Der Fonds hat ausgeschüttet (und zwar Steuerliquidität), es gab keine Steuergutschrift, sondern nur Abzüge, und es ist nicht angebracht, das als Steuerrückerstattung zu buchen.