Der Gewinn beträgt 1130 USD und nicht 18 EUR. Aber nur 18 EUR sind zu versteuern, da:
Der Gewinn beträgt sowohl 1130 Dollar als auch 18 Euro – abhängig von der Perspektive.
Mittlerweile hast du ja nachgeschoben, dass du die Dollars geliehen hast. Wenn die Währungsentwicklung umgekehrt gelaufen wäre und du, bei quasi unverändertem Aktienwert in Euro, in Dollar gesehen einen hohen Verlust gemacht hättest: Würde der Kreditgeber auf die Rückzahlung so lange warten, bis der Wechselkurs für dich günstig steht? Ohne Zinsen zu verlangen?
Aber ich würde mir an deiner Stelle ganz andere Sorgen machen:
Offenbar hast du seit 23 Jahren falsche Steuererklärungen abgegeben und zumindest in manchen Jahren Steuern verkürzt. Da solltest du dringend mit einem spezialisierten Steuerberater und Anwalt klären, wie du das ohne strafrechtliche Folgen geregelt bekommst.
Nicht nachgeschoben - Stand bei Themaeröffnung gleich im 2. Absatz, war ja der Hauptgrund für das Thema hier.
Ich habe das USD-Darlehen (genaugenommen ist es ein Verfügungsrahmen, also Zinsen nur auf abgerufenen Betrag und nur für den Zeitraum der Inanspruchnahme) und die Wertpapierkäufe nicht zu einem Zufallstermin auf-/vorgenommen, sondern nach meiner Markteinschätzung zu einem günstigen Zeitpunkt. Und ich lag ja auch richtig.
In der Zukunft kann das Darlehen auch ungenutzt bleiben, wenn die Marktbedingungen ungünstig sind. Oder man könnte über eine Währungsabsicherung nachdenken, wenn das Darlehen gerade genutzt wird.
Aber Frage… warum soll/muss der Kreditgeber auf die Rückzahlung warten, “Wenn die Währungsentwicklung umgekehrt gelaufen wäre”? Wenn USD/EUR in die falsche Richtung gelaufen wäre, wäre es genauso, als wenn man mit Euro die falsche Aktie gekauft hätte - es wären dann halt rund 11,7% Verlust statt 11,7% Gewinn gewesen. Solche Kursveränderungen schaffen (gar nicht mal so selten) auch mit Euro gekaufte deutsche Standwerte an einem einzigen Tag… Wenn man solche Verluste nicht ertragen und ausgleichen kann, sollte man selbstverständlich nur mit eigenem Geld hantieren.
2 verschiedene Zitate - zusammengewürfelt und falsch interpretiert. Ich hatte bereits bei Themeneröffnung geschrieben: “habe ich mir jetzt … einrichten lassen” (korrekt hätte es am 14.01.2025 heißen müssen). Ich muss mir also keine Sorgen wegen früherer Steuererklärungen machen.
War aber trotzdem erstmal erschrocken was hier so ohne Überprüfung geschrieben werden darf - ist immerhin ein sehr schwerwiegender Vorwurf…
Juristen hätten bei so einem unklaren Sachverhalt ein vorsichtiges “Du solltest prüfen, ob Du eventuell…” verwendet, statt “Du hast in MINDESTENS ein paar Jahre Steuern verkürzt”.