Latente Steuern als Abzugsposten in der Vermögensaufstellung

Ich frage mich, ob es umsetzbar wäre, in der Vermögensaufstellung eine Position „latente Steuern“ in Abzug zu bringen. Also die Steuer, die sich auf den Kursgewinn ergeben würde, wenn ich mein Depot heute verkaufe (in Österreich zB 27,5 % KESt).

Schwierig umzusetzen vermutlich, weil ich die Unterscheidung, ob es sich um steuerfreien Altbestand (in Österreich Anschaffung bis 31.12.2010) oder steuerpflichtigen Neubestand handelt, auf Ebene des einzelnen Wertpapiers machen müßte, damit es stimmt. Bzw sogar auf Transaktionsebene, weil ich ja von demselben Papier sowohl Altbestand als auch Neubestand haben kann.

Hallo @Florian, umsetzbar ist sowas prinzipiell schon. Ich halte mich bei Steuern ziemlich zurück. Erfassen ja, aber irgendwas berechnen? Das sieht von Land zu Land anders aus und ändert sich immer wieder. Und da ich viele andere Anfragen/Wünschen/Bugs/Feature bekomme und ich gerade sehr wenig Zeit habe, stelle ich alles mit Steuern erst mal zurück. Sorry.

Schade, aber kann ich verstehen. Danke!

Ich hatte mir bereits auch schon einige Gedanken zu diesem Thema gemacht und möchte das nach einigen Jahren nochmal aufgreifen an der Stelle. Einige andere Beiträge sind bereits geschlossen und das Thema kam öfters mal. Außerdem finde ich diese Kennzahl tatsächlich sehr wichtig.

Hier ein Vorschlag von mir, wie das umgesetzt werden kann und verschiedene Anwendungsbeispiele.

  • Wertpapiere können ein Attribute enthalten, welche einen fixen Steuersatz auf Veräußerungsgewinne angeben (~30% bei Verkauf)

  • Wertpapiere können ein Attribut enthalten, welcher die Anzahl der Tage bis steuerfreie Veräußerung angeben (365 Tage steuerfrei etc.)

Unklar wären mir aktuell noch Lösungen für diese Punkte:

  • Bei P2P Konten können Zinsen steuerfrei reinvestiert werden, da diese erst im neuen Jahr versteuert werden. Der Bruttowert wird dabei deutlich schneller mehr und der Zinseszinseffekt setzt ein.

  • Dividenden auf einem Auslandsdepot. Hier fällt bei der Dividendenzahlung nicht alle Steuer an. Diese kann bis zum nächsten Jahr reinvestiert werden.

  • Quartalsweise Vorauszahlung der Steuer?

Mir ist bewusst, dass so ein Feature nicht auf Deutschland angepasst sein darf. Deswegen hab ich nach “Regeln” gesucht, die parametriert werden können. Ich sehe dies auch vielmehr als eine “bessere Schätzung”, als der Bruttowert, der bei vielen wahrscheinlich überhaupt nichts mehr mit dem Nettowert zu tun hat.

Schönes Beispiel für eine Anlageklasse, welche nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei gewertet wird. Nehmen wir an, ich bespare diese monatlich. So hab ich laufende steuerfreie Teile. Jeden Monat kommt ein neuer hinzu und ein anderer wird Steuerfrei. Der Vergleich der Brutto/Netto Werte ist dann schon hilfreich. Außerdem könnte dies auch rückblickend berechnet werden und in zwei Linien in einem Chart dargestellt werden.

Viele Grüße
Dennis