Nachbesserung aus Squeeze Out buchen

Moin,

wie bucht ihr Nachbesserungen aus einem Spruchstellenverfahren bei einem Squeeze Out? Man könnte die Nachzahlung als Dividende buchen, aber irgendwie verzerrt das die Dividendenauswertung…

Gruß, Christian

Hey cki,

was ist denn passiert?

Ja, ist schwierig. Konzeptuell ist beim Squeeze-out, neben der ursprünglichen Abfindungszahlung, ein (nicht verbriefter) Anspruch auf eventuelle Nachzahlung zurückgeblieben, der auch einen Wert hatte, nämlich die erwartete Nachzahlung. Der Wert ist allerdings schwierig zu bestimmen, weil der Anspruch ja kaum handelbar ist – sonst hätte man einen Börsenwert.

Der korrekteste Weg wäre wahrscheinlich, die ursprüngliche Zahlung aus dem Squeeze-out als Dividende zu buchen und die Aktien zunächst zu behalten, als Geister-Aktien, die den Anspruch verkörpern. Als Kurs müsste man eine Schätzung eintragen; im einfachsten Fall die Hellseher-Schätzung, also den später tatsächlich festgelegten Wert. Nach Abschluss des Verfahrens erst verkauft man dann die Geister-Aktien gegen den „Nachschlag“.

Ich hatte den Fall noch nicht. :slight_smile:

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Vielen Dank für den Vorschlag, aber Buchungen als Dividende will ich ja gerade vermeiden, um die Dividendenauswertung nicht zu verzerren.

Der Begriff Nachbesserung klingt immer nach Korrektur einer vorher stattgefundenen Buchung. Kannst du nicht deine Abfindungszahlung korrigieren?

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So wie @Harry_Hirsch im vorigen Post schreibt, ist eine Nachbesserung ja nichts anderes, als „die Korrektur“ der damaligen Buchung (Auslieferung bzw. Verkauf). Die Änderung der Abfindungszahlung hat sich ja durch Einspruch der Aktionäre ergeben und wird meistens (bzw. immer) durch Gerichte entschieden.

Es ist so, wie hier im Forum oft nachgefragt, wie man Stornos buchen soll. Da ist es ja auch nichts anderes, als die Korrektur der ersten Buchung (die durch irgendeinen Fehler entstanden ist).

Ja, die Diba handhabt die Nachbesserung genau so (Stornierung+Korrektur). Im Gegensatz dazu bucht die Deutsche Bank einfach nur die Nachzahlung.
Ich hätte eine Lösung bevorzugt, bei der der Zeitpunkt des Mittelzuflusses der Realität entspricht. Bei einer Korrektur der ursprünglichen Buchung habe ich in PP ja dann schon (rückwirkend betrachtet) Geld auf dem Konto, das in der Realität erst später geflossen ist. Ok, man könnte argumentieren, dass das egal ist, weil der Wert der Nachbesserungsrechte im Prinzip zu dem Zeitpunkt schon vorhanden war. Sei’s drum, sieht so aus, als wäre die Korrektur der ursprünglichen Buchung die beste Lösung.

Hallo cki,

die Realität ist manchmal nicht so, wie sie aussieht. Zum Beispiel ist es nicht wichtig, wann die Mittel zugeflossen sind, sondern wann der Ex-Tag ist. Bei einer Stornierung und Korrektur kann es zu einem Ändern des Ex-Tages kommen, so gibt es Korrekturen, die nur deswegen durchgeführt, um den Ex-Tag zu ändern.

Sollten deine beiden Buchungen einen unterschiedlichen Ex-Tag haben, und du legst Wert auf dessen korrekter Abbildung, dann könntest du den Verkauf in Ralation auf zwei Vorgänge aufteilen und buchen.

Moin Harry, wie meinst du das genau?

Hallo cki,

stelle dir vor, du hattest 100 Aktien. Die wurden dir ursprünglich mit insgesamt 200 EUR abgefunden. Jetzt gab es eine Nachbesserung von 14 EUR. Insgesamt wurden dir also 214 EUR für 100 Aktien gegeben, also 2,14 EUR/Aktie. Nun korrigierst du deine alte Buchung (100 Stück zu 2 EUR/Stück) zu 200 EUR / 2,14 EUR/Stück = 93,46 Stück und generierst einen neuen Verkauf mit 6,54 Stück zu 2,14 EUR/Stück, gleich 14 EUR.

Ok verstehe, danke!

Du musst dich entscheiden:

  1. Entweder stimmt dein Valuta nicht (zwei Zahlungsflüsse mit verschiedenem Datum) oder
  2. es stimmt die Auslieferung nicht, wenn du es so abbildest, wie es @Harry_Hirsch in seinem vorigen Post vorschlägt (da ALLE Aktien beim ERSTEN Mittelfluss eingezogen wurden).

Beides lässt sich nicht unter einem Hut bringen. Für mich persönlich wäre aber das Valutadatum zweitrangig und spiegelt die Performance nicht wirklich wieder.

Disclaimer vorweg, das ist jetzt eine spontane Idee, ich habe mich noch nicht wirklich mit dem Thema beschäftigt, da ich keine Einzelaktien habe. Aber was wäre, wenn man am Tag der Nachbesserung die Aktien zum ursprünglichen Squeeze Out Preis kauft und direkt wieder zum nachgebesserten Preis verkauft?

Ich habe mich jetzt für die Lösung entschieden, den ursprünglichen Verkauf zu ändern (“nachzubessern”).

In einer perfekten Welt würde ich mir wünschen, dass es eine Art “Wertpapiertyp” Nachbesserungsrechte gibt, den ich beim Verkauf (bzw. Ausbuchung der Wertpapiere am Tag des Squeeze Out) anlegen und dem ursprünglichen Wertpapier (ähnlich der Dividende) zuordnen kann. Diese Nachbesserungsrechte könnte man dann nach eigenem Ermessen bewerten. Das hätte den Vorteil, dass diese Nachbesserungsrechte im Bestand/Vermögensaufstellung auftauchen.
Aber gut, vermutlich ist das zu sehr “Nischenthema” für die Implementierung eines solchen Features.

Keiner hindert dich daran, ein solches Wertpapier anzulegen. Du kannst dann beide Wertpapiere in einer Klassifikation zusammenlegen und diese als Datenreihe in deinen Auswertungen für das Wertpapier nutzen.

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In der Tat ist das die korrekteste Abbildung. Man kann neue Wertpapiere in PP anlegen. Die Nachbesserungsrechte entsprechen einem CVR (contingent value right). In Österreich sind diese zum Teil sogar handelbar. Auch in DE gibt es ab und an Kaufangebote außerbörslich.

Wenn z.B. der squeeze-out zu 12€ erfolgte und der Kurs damals 14€ war, ist schon ein Gegenwert von 2€ für die Nachbesserung durch den Markt eingepreist worden.

Schwer ist es im Prinzip nur den Kurs für das Nachbesserungsrecht in der Zwischenzeit zu bestimmen. Die Gerichtsentscheidung ist binär (ja/nein zu mehr Geld). Es kann Jahre oder mehr ein Jahrzehnt bis zur Entscheidung dauern. Glaube dieses Jahr wurden die Verfahren beschleunigt durch Gesetzesänderung.

Auch die Lösung von @Harry_Hirsch finde ich ganz OK. In der Zwischenzeit hat man aber die Rechte nicht im Depot und die unterschiedlichen Stücke hätten verschiedene IRRs, was gar nicht zutrifft. Zudem besteht die Nachbesserung im Spruchverfahren aus Cash+Zinsen, welche unterschiedlich besteuert werden.