Realisierte Kursgewinne/-verluste bei US-Broker für die Steuer

Hallo zusammen,
ich hoffe mein Anliegen wurde nicht schon im Forum ausreichend behandelt, zumindest konnte ich nichts finden.

Ausgangssituation:
habe US-Broker Konto (natürlich in USD) habe auch ein entsprechendes USD-Verrechnungskonto und US-Depot in PP eingerichtet und jede Aktivität dort erfasst.
Ich muss für die Steuer 2020 die realisierten Kursgewinne ermitteln (der US-Broker führt die Abgeltungssteuer ja nicht an den Deutschen Staat ab somit muss ich das über die Einkommensteuererklärung regeln)
habe leider einige 100 Trades in 2020 realisiert

Fragestellung:
Wie gehe ich elegant/zeiteffektiv vor um von PP eine Liste zu erhalten die der hiesigen Steuer genügt (also auch FIFO) und die Währungsumrechnung berücksichtigt?

Vielen herzlichen Dank im Voraus für eure Unterstützung!

Olaf

Tja. Für die Wertpapiergewinne oder -verluste solltest du einfach die (geschlossenen) Trades hernehmen können. Schwierig wird es aber mit der korrekten Berechnung der Wechselkursgewinne bei dem Geld, das jeweils auf dem Konto lag. Da gilt nämlich auch FIFO (sowohl für die Zuordnung von Kauf- und Verkaufskurs als auch für die Bestimmung der Haltedauer), das macht PP aber nicht.

Wenn du jeweils nicht viel Geld auf dem Konto hattest, läßt sich das Finanzamt vielleicht auf eine Abschätzung ein.

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Hallo Chirlu,
herzlichen Dank für die schnelle Antwort und den interessanten Ansatz. Man kann dort so wie ich das auf die Schnelle sehen kann nicht den Zeitraum einstellen aber man kann ja nach Enddatum sortieren und nur die aus dem Jahr 2020 (in meinem Fall) betrachten.

Bzgl. der Wechselkurzsgewinne bin ich nicht ganz sicher ob ich dich richtig verstehe bzw. ob das auf mich passt. Es ist ja ein US-Konto, d.h. das nicht benutzte Geld liegt dort auch in USD rum und die Käufe und Verkäufe werden auch in USD getätigt. In sofern würde ich gegenüber dem FA mal argumentieren das die Wechselkursgewinne von dem Geld was rumlag ja nie realisiert wurde weil nicht nach DE zurücküberwiesen und in EUR umgerechnet worden ist. Wenn ich das Geld mal Heim ins Reich hole dann hast du aber vermutlich recht, dann muss ich das ausrechnen. Da ich aber nicht ständig EUROS ins US-Depot stecke bzw. wieder zurück hole sind die paar Bewegung auch händisch abbildbar.
Wie auch immer, ich glaube du hast mir schon weitergeholfen mit den “Geschlossenen Trades”. Danke dafür!
Die Gewinne bzw. Verluste aus den geschlossenen Trades die mir hier angezeigt werden sind ja in EUR umgerechnet und das vermutlich inkl. der Wechselkurzgewinne/verluste während der Haltedauer. Wenn das so ist wäre das ja schon eine tolle Erleichterung?

Das Finanzamt denkt in Euro. Du konvertierst also 1000 Euro in Dollar, und der aktuelle Kurs ist z.B. 1,20, so daß du 1200 Dollar auf dem Konto hast. Einige Zeit später, als der Dollarkurs bei 1,17 liegt, kaufst du Aktien für 700 Dollar.

Aus Sicht des Finanzamts sind das zwei Vorgänge:

  1. Du hast für 598,29 Euro Aktien gekauft.
  2. Du hast für 598,29 Euro Dollar verkauft. Diese Dollar hattest du vorher (anteilig) für 583,33 Euro gekauft, d.h. du hast 14,96 Euro Gewinn realisiert. Dieser Währungsgewinn ist, wenn die einjährige Spekulationsfrist nicht abgelaufen ist, steuerpflichtig als sonstige Einkünfte – nicht als Kapitaleinkünfte, also auch nicht zum Abgeltungssteuersatz.

Wenn du später die Aktien wieder verkaufst, z.B. für 800 Dollar bei einem Dollarkurs von 1,15, sind das 608,70 Euro; macht einen Gewinn (Kapitalerträge) von 10,41 Euro. Die 800 Dollar hast du für 608,70 Euro gekauft.

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@ chirlu
Interessante Behauptung die ich einmal Nachprüfen muss. Das was du sagst entbehrt nicht einer gewissen Logik macht aber den Sachverhalt WESENTLICH komplexer. Wenn ich sowas auch noch abbilden soll dann steigt da ein durchschnittlicher FA-Mitarbeiter vermutlich nicht mehr durch. Aus diesem Grunde mache ich das mal so wie ich das oben beschrieben habe und lasse es drauf an kommen. Im Zweifel ist meine Vorgehensweise ja nur eine Steuerverschiebung und kann ebenfalls in beide Richtungen ausschlagen.
Von einer einjährigen Spekulationsfrist weiß ich absolut nichts in Deutschland. Klar vor vielen Jahren gab es das mal aber zur Zeit nicht zumindest nicht für Aktien. Ist das bei Währungen anders ?
LG

Ja. § 23 EStG enthält die Regelungen für private Veräußerungsgeschäfte; bis 2008 galten die auch für Wertpapiere, seither nicht mehr (mit ein paar Ausnahmen wie Xetra-Gold). Da steht auch FIFO für Währungen drin.

(1) Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind

  1. (…)
  2. Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. (…) Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;
  3. (…)

(…)

Zu beachten auch die Freigrenze von 600 Euro aus Abs. 3 S. 5. Achtung, es ist eine Freigrenze und kein Freibetrag; d.h. 599 Euro sind steuerlich 0 Euro, aber 600 Euro sind steuerlich 600 Euro. Spaßig auch, was im Detail als Anschaffung und Veräußerung angesehen wird oder nicht, etwa im Zusammenhang mit Ausschüttungen.

So etwas wird gelegentlich im Wertpapier-Forum besprochen, z.B. hier:

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Respekt, du hast es drauf! Du bist vom Fach, oder?
Bei > 200 Trades pro Jahr über den US Account ist das eigentlich kaum abbildbar, noch will das einer lesen :D.
Und wie du schon eingangs sagtest: kann, zumindest die Währungsseite, PP nicht abbilden. Händisch bzw. selbst mit Excel kaum praktikabel. oh man
Trotzdem herzlichen Dank für den tollen Support. Es ist zumindest immer besser wenn man weiß was man falsch macht als es nicht zu wissen :smiley:
Zumindest sollten ja die Währungsgewinne innerhalb eines Trades von PP korrekt abgerechnet werden. Muss ich in der Steuererklärung dann die Währungsgewinne innerhalb eines Trades separat ausweisen oder fallen die dann mit den Kapitalerträgen aus Aktien zusammen? Wenn PP sowieso am Tag des Kaufs alles in EUR umrechnet zum Tageskurs und beim Verkauf wieder, dann ist das ja kaum anders als wenn ich mit meinem deutsche Depot US-Aktien kaufen würde, oder ?
LG

Nein, vom Steuerfach bin ich nicht. Bezüglich Steuern bei Auslandsbezug habe ich tatsächlich das meiste aus dem Wertpapier-Forum aufgeschnappt.

Richtig. Das ist genau so, wie das Finanzamt es betrachtet.

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