Rückerstattung von Einkommenssteuer

Mich beschäftigt derzeit die Frage, ob die Performance bei einer Steuerrückzahlung verfälscht wird:

Ein Arbeitnehmer führt die jährliche Einkommensteuererklärung durch und hat seinen Freibetrag im Vorjahr in Höhe von 801 EUR überschritten. Somit zahlt er Kapitalertragssteuer für darüberhinausgehende Erträge. Diese Steuerzahlung trägt er in PP beim entsprechenden Wertpapier ein.
Irgendwann kommt der Einkommensteuerbescheid mit einer Rückerstattung wegen zuviel bezahlten Steuern. Diese Rückerstattung ergibt sich ja aus dem Ergebnis der gezahlen Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer etc und enthält ja eine Gesamtsumme.

Einfaches Beispiel:
Kapitalertragsteuer gezahlt: 300 EUR (wg. Verkauf von Wertpapieren)
Steuerrückzahlung erhalten: 4000 EUR (Gesamt aufgrund Einkommensteuererklärung)

Wenn man diese Gesamtsumme nun in PP als Steuerrückerstattung einträgt, würde dies doch die Performanceberechnung verfälschen, da die Rückerstattung ja für alle Steuerarten, also auch der Lohnsteuer gilt, welche in PP ja nicht erfasst wurde. Oder habe ich da einen Denkfehler?

Hi, wenn Du nur einen deutschen Broker hast, dann macht dieser doch die ganzen KES Steuern für Dich. Er führt die KES automatisch ab und bei Verlusten überträgt er diese ins nächste Jahr und verrechnet diese dann dort.
Wenn Du mehr als einen deutschen oder einen ausländischen Broker hast, wird es natürlich etwas komplizierter.
Andere Steuern, oder Steuererstattungen würde ich gar nicht in PP eintragen, oder wenn Du sie unbedingt in PP haben möchtest, buchst Du sie nicht als Steuern, sondern als Einlage.
So mache ich das zumindest.

Ja, die Bank führt dei KES automatisch ab.
Es kann dennoch sein, dass sich bei der Einkommensteuererklärung unter Einbeziehung aller Einkünfte und Kapitalerträge durch die Günstigerprüfung ergibt, dass der Steuersatz von 25% nicht erreicht wird. Bei einer Rückzahlung lässt sich dann nicht ermitteln, welcher Anteil davon der Kapitalanlage und welcher Anteil der sonstigen Einnahmen zuzuordnen ist.
Trägt man dann die Steuererstattung nur als Einlage ein, so würde die Performance eines Wertpapiers durch die gezahlte Steuer zu viel gemindert. Es fehlt ja der Anteil der Steuerrückerstattung für das Wertpapier.
Wird die komplette Rückerstattung ins Portfolio als Steuerrückerstattung verbucht, wäre das zuviel, da die Rückerstattung auch andere Einkünfte als Ursache beinhaltet.

Da hast Du natürlich Recht. Aber da geht es doch nur um gering Verdiener. Und so traurig das auch ist. Ist es doch recht unwahrscheinlich, dass man dann noch Geld investieren kann und sollte es doch so sein, dann kann man die Differenz zu den 25% sicherlich vernachlässigen. Wenn nicht, also wenn es Dir so wichtig ist und Du es genau eintragen möchtest, musst Du Dir es selber ausrechnen und nachtragen.

Alles klar. Danke für die Bestätigung meiner Gedankengänge.
In der Tat wird das nur ein wenige Sonderfälle betreffen.

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