Schenkung als Auslieferung oder Verkauf buchen?

Hallo,

ich habe für mein Kind für wenige hundert Euro Aktien über mein Trade Republic Depot gekauft und dann als Schenkung an sein andernorts geführtes Depot übertragen. Die Kaufkosten hat er mir von seinem Sparbuch überwiesen. Hintergrund war, das es gebührenbedingt keinen Sinn machte wenn er die Aktien selbst kauft (10% Kaufnebenkosten)

Wie buche ich das ganze - den Depotübertrag als Auslieferung würde passen. Passt aber nicht ganz da eine Gegenbuchung (seine Überweisung ein paar Wochen später) erzeugt wurde

Danke, Andre

Hallo Andre,

§ 516 BGB definiert: „Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.“ Die schreibst „Die Kaufkosten hat er mir von seinem Sparbuch überwiesen.“ Es liegt also keine Schenkung vor (sondern wohl eher ein Strohmanngeschäft gemäß dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22.10.1981 / aber dies sollen andere beurteilen).

Du buchst also einen Kauf (samt Nebenkosten) gegen den Verkauf (Erstattungsleistung) und berücksichtigst das Ergebnis in Deiner Steuererklärung.

Mit freundlichen Grüßen
Magellan

Die Frage ist, unabhängig von den rechtlichen Überlegungen, die @Magellan schon genannt hat, ob Du diesen Vorgang überhaupt in PP abbilden musst, weil sich ja - wenn ich das richtig verstanden habe - an Deinem Vermögen nichts geändert hat.

Just my 0,02€,
Andreas

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Vielen Dank an euch. Ich werde es als (Teil)Verkauf buchen. Es handelte sich um einen „Monatszahler“ von dem ich noch mehr gekauft habe und in meinem Depot belassen habe.

Viele Grüße, Andre