gerade mache ich eine Planung meiner Invests für das nächste Jahr. Für die Planung ist auch das in 2018 erstmals angewendete und in 2019 erstmals auftretende neue Steuermodell mit der Vorabpauschale wichtig.
Ich stelle mir vor, dass das Berechnen und Anzeigen der für den Beginn eines jeden kommenden Jahres zu erwartenden Vorabpauschale -nennen wir es mal “Simulation Vorabpauschale”- in PP umsetzbar ist und eine große Hilfe für die Anwender ist. Besonders Sparplanfonds sind händisch etwas aufwendig zu berechnen.
Ich denke man könnte sogar in PP seinen persönlichen Steuersatz, und in den Fondsstammdaten die Aktienquote pflegen, dann wäre die Simulation schon sehr genau.
Vielleicht ergeben sich ja in der Gemeinschaft noch mehr Ideen, für was diese Information noch verwendet werden kann. Leider kann ich nicht beim Programmieren unterstützen (außer der Berechnung der Vorabpauschale) und es bleibt mir nur, Vorschläge zu unterbreiten.
Da PP nicht nur in Regionen genutzt wird, die dem deutschen Steuerrecht unterliegen, wäre diese Funktion zwar interessant für die vom InvStG geplagten User - aber nicht für alle, nicht mal für die meisten. Die Nutzer die nur Direktanlage in Aktien betreiben oder in ausschüttende Fonds investieren (die in den allermeisten Fällen von der Vorabpauschale nicht betroffen sind) hätten nichts von dem Feature.
Ich finde die Idee nicht grundsätzlich schlecht - plädiere aber dafür die begrenzten Ressourcen in andere Feature zu stecken (zB Anleihen ;-)).
entgegen Anleihen erscheint mir aber das Integrieren der Vorabpauschalenberechnung als deutlich weniger aufwendig, ist ja nur eine Formel mit ein paar Termindaten und Nutzerkonstanten. Anleihen stelle ich mir als aufwendigere Integration eines ganzen Moduls vor.
ich würde dieses Thema gern wieder aufgreifen. Ich finde den Vorschlag gut. Zur Performance-Optimierung gehört aus meiner Sicht auch, Freistellungsaufträge gut zu verteilen. Es stört mich, alle in Portfolio-Performance vorhandenen Daten in einer getrennten Berechnung erneut erfassen zu müssen, um die Vorabpauschale anhand der Käufe abschätzen zu können. Ob man die Wertentwicklung einbeziehen muss oder nur einen maximal anfallenden Betrag angibt (die Entwicklung kann sich in den letzten Tagen des Jahres noch ändern, aber bisherige Ausschüttungen können schon abgezogen), lasse ich dabei offen. Außer dem Basiszins und dem Teilfreistellungsanteil einer Anlage (bzw. dem erwähnten Aktienanteil) sind alle Daten vorhanden.
Könnte man eine Möglichkeit schaffen, optionale Module nachrüsten zu können? Dann könnte es jeder selbst entscheiden. Ich könnte mir zudem vorstellen, dass auch in anderen Ländern Mini-Module mit ähnlicher Zielrichtung Anklang finden würden. Ich würde mich jedenfalls freuen.
Ich fürchte dieses Feature wäre ein Fass ohne Boden, denn wir spreche hier nicht nur von der steuerlichen Gesetzgebung von einem Land, so ändert sich diese auch von Jahr zu Jahr. Und was nicht unerheblich ist, hier ist kein Steuerberater unterwegs der sich mit at least der europäischen Gesetzgebung auskennt. Dies wäre aber notwendig um halbwegs belastbare Berechnungen anstellen zu können.
Auf der anderen Seite, die Verrechnung mit Freistellungsaufträgen ist lediglich die Vorwegnahme der Steuererklärung. Ungleich verteilt oder ungenutzte Freibeträge können in der Steuererklärung mit Formular „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ [Anlage KAP] verrechnet werden. Daher ist es eigentlich unsinnig den Freistellungsauftrag bis auf den letzten Cent zu planen, denn ich bekomme zuviel gezahlte Steuer über die Steuererklärung wieder.
es freut mich, dass mein Thema nicht ganz in der Versenkung verschwunden ist und dass auch andere außer mir darin ein nützliches Werkzeug sehen.
Ich denke, es wäre falsch mit einem Feature nicht zu beginnen, nur weil man damit nicht die ganze Welt glücklich macht. Dann wäre fast jede Software sinnlos. PP stellt einige Informationen bereit, die man eigentlich gar benötigt, so werden die Steuern in PP ja auch gepflegt, obwohl man auch da nichts gegen machen kann und die entgültige Steuerberechnung in der Steuererklärung stattfindet.
Gerade die Vorabpauschale ist eine recht statische Größe, wird sie doch nur zum Jahreswechsel berechnet und sonst gar nicht aktualisiert … es sei denn man hat sogar einen laufenden Ausblick auf den kommen Jahreswechsel … das wär ja mal was (fällt mir gerade ein ).
eine solche Funktion hielte ich auch für schön. Allein schon, weil zum Jahresbeginn das Referenzkonto eine entsprechende Deckung aufweisen sollte. Ein Prognosewert kann da helfen.
Die Berechnung ist nicht ganz schwierig. Die Parameter zur pauschalen Freistellung könnte als Eigenschaft des Wertpapiers hinzugefügt werden. Basiszins und Anteil als allgemeine Parameter.
Nach Jahren, in denen die Vorabpauschale aufgrund der Niedrigzinsphase keine Relevanz hatte, kommt diese nun zum kommenden Jahresanfang wieder zum Tragen.
Insofern fände ich eine Funktion in PP, welche die Berechnung der anfallenden Vorabpauschale übernehmen würde, sehr hilfreich.
Bin ich gegen. PP ist dazu da die Performance zu berechnen und nicht die Steuer.
Hinzu kommt: Die Vorabpauschale ist ein rein deutsches Thema, wenn wir damit anfangen, brauchen wir bald für jedes Land einen Steuerberater, der die unterschiedlichen Steuergesetze berücksichtigt. Dann käme FIFO vs. LIFO, usw. Das wäre der totale Overkill.
Andererseits möchte ich gerne zumindest die bereits angefallene Vorabpauschale eintragen können. Das wird jedoch durch Sicherheitsabfragen erschwert:
Man kann die Vorabpauschale leider nicht als Dividende eines Wertpapiers von 0 Euro pro Stück und positiven Steuern vermerken. Wenn man Steuern angibt, die höher als die Dividenden-Erträge sind, werden letztere automatisch nach oben korrigiert.
Letztendlich habe ich diese Steuern dann an das betroffene Konto gehängt, das dazugehörgie Wertpapier konnte ich ja auch noch vermerken, wenn auch nicht die dazugehörige Stückzahl.
Du kannst aber durch Rechtsklick auf das Wertpapier den Punkt “Steuer” auswählen und dort einen Betrag eingeben. Mit dem Notizfeld kannst du noch dokumentieren, dass es sich dabei um die Vorabpauschale gehandelt hat.
Die PDF-Importer werden gerade der Reihe nach um die Unterstützung der entsprechenden Dokumente dazu erweitert, so dass du in Zukunft nicht mal das mehr wirst machen müssen.
Danke für den Hinweis.
Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass man unter
Wertpapiere / Rechtsklick auf Wertpapier / nur Steuer-Rückerstattungen eintragen kann.
Man dagegen unter
Depots / Wertpapier auswählen / Rechtsklick auf Wertpapier / Sowohl Steuern als auch Steuerrückerstattungen eintragen kann.