Ich habe auch nochmal geschaut. So wirklich eindeutig scheint es nicht zu sein.
Oder sagen wir mal, es ist - wen wundert es - kompliziert.
Anscheinend hast du doch Recht. Nur die Argumentation (Unternehmer/Privat) stimmt nicht.
Maßgeblich ist wohl, dass man auch ohne erfolgte Gutschrift, auf den Zinsanspruch (Geldansprüche) zugreifen kann.
(Zufluss nicht ausgezahlter Zinsansprüche i. S. des § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG - NWB Zeitschriften)
Zufluss durch wirtschaftliche Verfügung
Ein Zinszufluss ist danach ebenfalls anzunehmen, wenn die Zinserträge in den Büchern des solventen und leistungsbereiten Schuldners buchhalterisch derart separiert werden, dass der Gläubiger den Ertrag ohne weiteres abholen, abrufen oder verrechnen kann. Entscheidend ist, dass der Berechtigte ohne weiteres Zutun über die Erträge verfügen kann. Dies ist bspw. regelmäßig bei Zinsgutschriften auf Verr.
Das Urteil dazu BFH, Urteil v. 12.07.2022 - VIII R 18/19 -nv- - NWB Urteile
Kein Zufluss bei nur buchmäßigem Festhalten einer Schuldverpflichtung…
Ist in der Gutschrift von fälligen Zinsen in den Büchern des Verpflichteten nur das buchmäßige Festhalten der Schuldverpflichtung zu sehen und wurde nicht zum Ausdruck gebracht, dass der Gläubiger den entsprechenden Betrag von nun an jederzeit abrufen kann, liegt kein Zufluss i.S. des § 11 EStG vor.
Bedeutet, selbst wenn mein Anspruch auf die Zinsen (buchmäßig) noch in 2024 besteht und sie auch fällig sind oder wären. So kann ich darüber nicht verfügen. Das geht erst, wenn sie auf dem Konto sind.
Hier - ähnlich wie Haufe - schreiben sie aber:
Zinsen und andere Kapitalerträge für das Jahr 2023 werden grundsätzlich in der Erklärung von 2023 berücksichtigt - selbst wenn die Gutschrift erst 2024 erfolgte.
Unternehmen können wesentlich mehr jonglieren. Ich nehme an, diese 10-Tagesregelung (nicht Gesetz, sondern Rechtsprechung), soll diese Jongliererei begrenzen.
Bevor ich mir ausrechne, ob es günstiger und auch möglich wäre, wenn die Zinsen noch in 2024 fallen würden, lasse ich es laufen. Zumal die Zinsen aktuell ja sinken und in 2025 bei selbem Anlagevermögen geringere Gewinne zu erwarten sind.