Trade Republic: Cash-Zinsen und Geldmarktfonds-Dividende werden brutto statt netto angezeigt

Daher schrieb ich ja:

Aber ich verstehe @Nirus absolut. Wir argumentieren sehr oft mit der Realität und bestehen darauf, dass PP richtig rechnet im Vergleich zu vielen anderen.
Diesen Ansatz der Usability wegen aufzugeben möchte ich nicht entscheiden.
Ich verzichte auf den Import und buche manuell.

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3% für x Tage und 2,75 % für y Tage gibt es genauso bei Tagesgeld JT, Renaulbank, Stellantis, pipapo…
Da wird am Ende des Monats einmal Zinsen/Steuern gebucht und fertig ist die Laube. Nur weil es hier um TR geht soll eine Sonderlocke gebaut werden?

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Habe ich weder geschrieben noch gewünscht!
Und wie mehrfach erwähnt nutzte ich den auto Import für TR nicht.

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Missverständnis, Sorry.

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Kein Problem.

Hallo,

ich habe diverse Änderungen am Importer vorgenommen… siehe

Es werden nur noch zwei Buchungen erzeugt mit jeweils den Zinsen/Dividenden und deren Steuern…

Habe mit @AndreasB darüber gesprochen und wir betrachten ja die Performance, wenn die Kohle auf’s Konto gelandet ist. :slight_smile:

Gruß
Alex

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Ich habe zwar noch nicht alles durchgelesen.

Was die Zinsen und Steuerbescheinigung bei TR betrifft, machen die bei mir einen Fehler.
Die Zinsen des Vormonats werden ja immer erst am 1. des Folgemonats auf dem Konto gutgeschrieben Valuta( Die Auszüge von TR differenzieren nicht zw. Buchungsdatum und Valuta).

Auf meiner Steuerbescheinigung sind nur die Zinseinkünfte bis Nov. 24ausgewiesen. Weil eben die Zinsen für Dez. 24 erst im Jan. 25 zufließen.
Steuerrechtlich scheint das aber falsch zu sein.
Grund: Zinsen sind wiederkehrende Einnahmen und jeweils am Monatsende fällig. Darum gehören die Zinsen für den Dez. auch in das Steuerjahr 2024. Unabhängig davon, dass sie in den ersten ca. 10 Tagen nach Fälligkeit zugeflossen sind.

Zinsen fließen als regelmäßig wiederkehrende Einnahmen nach § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG in dem Jahr zu, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

Die Frage ist, wie geht man damit um?
Haftet man, wenn man das nicht korrigieren lässt?
Die falsche Steuerbescheinigung kann theoretisch für manche vorteilhaft sein, da die Zinsen aktuell wieder fallen und ein Teil der Zinsen für 2024 in die Freistellung von 2025 fallen. Muss aber nicht sein. Das “vererbt” und verschiebt sich ja von Jahr zu Jahr.

Ich würde den Broker kontaktieren. Es gibt Banken, welche die Dezemberzinsen am letzten Arbeitstag des Jahres wertstellen (ich hatte allerdings auch eine, welche einen zukünftigen Umrechungskurs vom 03.01. bei der Wertstellung am 31.12. verwendet hat ).

Du kannst die Zinsen ggfs. auch über die Veranlagung (Anlage KAP) richtig stellen.

Nichts machen ist auch eine Option.

Haftet man, wenn man das nicht korrigieren lässt?

Nein, die Bank ist für die korrekte Abführung verantwortlich.

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Und woher kommt deine Annahme, dass sie wirtschaftlich bei Privatpersonen zum Vorjahr gehören? Bei Privatpersonen gilt meiner Meinung nach das Zuflussprinzip. Bedeutet Valuta im Januar = Zinsen gehören zum Folgejahr und das ist bei Privatpersonen so richtig.

Woraus leitest du ab, dass Unternehmen bei der KAP, bzw. Zinseinkünften anders behandelt werden, als Privatpersonen?
Ich habe ja eine Quelle genannt.

Du scheinst recht zu haben, das hier tatsächlich die Ausnahme greift und Zinsen als regelmäßige wiederkehrende Einnahmen zu werten sind (zumindest laut Haufe). Ich ging davon aus, dass für Privatpersonen reines Zuflussprinzip gilt und Unternehmen abgrenzen müssen. Wieder was gelernt. Aber naja, wird TR trotzdem so lassen :smiley:

Ich habe auch nochmal geschaut. So wirklich eindeutig scheint es nicht zu sein.
Oder sagen wir mal, es ist - wen wundert es - kompliziert.
Anscheinend hast du doch Recht. Nur die Argumentation (Unternehmer/Privat) stimmt nicht.
Maßgeblich ist wohl, dass man auch ohne erfolgte Gutschrift, auf den Zinsanspruch (Geldansprüche) zugreifen kann.

(Zufluss nicht ausgezahlter Zinsansprüche i. S. des § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG - NWB Zeitschriften)

Zufluss durch wirtschaftliche Verfügung

Ein Zinszufluss ist danach ebenfalls anzunehmen, wenn die Zinserträge in den Büchern des solventen und leistungsbereiten Schuldners buchhalterisch derart separiert werden, dass der Gläubiger den Ertrag ohne weiteres abholen, abrufen oder verrechnen kann. Entscheidend ist, dass der Berechtigte ohne weiteres Zutun über die Erträge verfügen kann. Dies ist bspw. regelmäßig bei Zinsgutschriften auf Verr.

Das Urteil dazu BFH, Urteil v. 12.07.2022 - VIII R 18/19 -nv- - NWB Urteile

Kein Zufluss bei nur buchmäßigem Festhalten einer Schuldverpflichtung…
Ist in der Gutschrift von fälligen Zinsen in den Büchern des Verpflichteten nur das buchmäßige Festhalten der Schuldverpflichtung zu sehen und wurde nicht zum Ausdruck gebracht, dass der Gläubiger den entsprechenden Betrag von nun an jederzeit abrufen kann, liegt kein Zufluss i.S. des § 11 EStG vor.

Bedeutet, selbst wenn mein Anspruch auf die Zinsen (buchmäßig) noch in 2024 besteht und sie auch fällig sind oder wären. So kann ich darüber nicht verfügen. Das geht erst, wenn sie auf dem Konto sind.

Hier - ähnlich wie Haufe - schreiben sie aber:

Zinsen und andere Kapitalerträge für das Jahr 2023 werden grundsätzlich in der Erklärung von 2023 berücksichtigt - selbst wenn die Gutschrift erst 2024 erfolgte.

Unternehmen können wesentlich mehr jonglieren. Ich nehme an, diese 10-Tagesregelung (nicht Gesetz, sondern Rechtsprechung), soll diese Jongliererei begrenzen.

Bevor ich mir ausrechne, ob es günstiger und auch möglich wäre, wenn die Zinsen noch in 2024 fallen würden, lasse ich es laufen. Zumal die Zinsen aktuell ja sinken und in 2025 bei selbem Anlagevermögen geringere Gewinne zu erwarten sind.

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das hatten wir doch alles schon mal …

Nimm einfach das was in der Jahressteuerbescheinigung steht …

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Ich hoffe es ist ok, wenn ich hier eine Frage zu den Käufen und Verkäufen der Geldmarktfonds bei TR stelle. Ich pflege das nicht in PP ein, weil ich das als rein informative Auflistung sehe.
Da wird ja nichts dem Konto belastet. Zumindest bisher nicht. (Ich selbst habe da ja kein Depot und verwalte es nur für andere in PP.)

Letztlich ist es ja eine Art “Ersatz” für die übliche Zinsabrechnung. (So habe ich das jedenfalls verstanden.)
In den Zinsabrechnungen sieht man ja, wie die sich verteilen.
Wichtig scheint mir hier lediglich - falls man manuell bucht -, dass man in der Zinsbescheinigung den Teil
ABRECHNUNG - DIVIDENDE nicht als Dividende bucht, sondern als Zinsen für das Kontoguthaben. Oder habe ich alter Mann mal wieder einen Denkfehler?

Das berücksichtigt der Import von PP ja. Echt super!!

Das kannst du halten wie du möchtest, beides fließt dir zu. Die Frage, die du beantworten musst, ist wie genau will ich es ausgewertet haben.

Du entscheidest anhand der Granularität des was du auswertest, wenn du das im Makrobereich tun willst, kannst du Zufluss von TR nach Zinsen und Dividenden aufsplitten.
Wenn der TR für dich ein reines Tagesgeldkonto ist, kombinierst du es zusammen als Zinsen.

Da hat du natürlich Recht.

Allerdings findet man für dieses Geldmarktprodukt nicht wirklich einen Kurs.
Der ist immer bei 1 €. Das scheint wohl ein “institutioneller” Fonds zu sein?

Zumindest habe ich nichts gefunden, wo man den als Privatperson handeln kann.
(Wohl direkt mit der KAG) Habe aber auch nicht intensiv gesucht.

Verkompliziere es doch nicht.

Du könntest ein leeres WP anlegen und darauf die Dividende buchen.