Trennung zwischen rückforderbarem Steuerabzug

Hi,

auf ausländischen Aktien sind Steuerabzüge i.d.R. zweigteilt.
Einen Teil kann man zurückfordern, einen anderen nicht.
es wäre toll, wenn man dies mittels zwei Felders für den Steuerabzug lösen könnte.
Den rückforderbaren Anteil könnte man dann für die Performanceberechnung nutzen.

z.B. bei US-Aktien in einem Schweizer Depot werden von den USA
30% Steuern abgezogen, wovon man 15% zurückfodern kann.
Die anderen 15% bleiben beim Staat.

Bei deutschen Aktien wird:
16.375% abgezogen, wovon man 11.375% zurückfordern könnte.

Dafür gibt es doch die Buchungsart Steuerrückerstattung und diese kannst du ja auch einem Asset zuweisen. Buchungstag ist auch erst dann wenn du die Rückerstattung tatsächlich bekommen hast. Sonst stimmt dein Verrechnungskonto ja nicht.

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