Gegen Jahresende führe ich oft Verkäufe und gleich darauf einen erneuten Kauf aus um Gewinne oder Verluste zu realisieren / auszugleichen.
Dabei wird mir natürlich der gleitende Durchschnitt der Anschaffungskosten neu berechnet, da es für PP wie eine Neuanschaffung ist.
Wie könnte ich dies verhindern?
Ideal wäre wohl eine Option mit welcher ich ihm sagen könnte, dass er Ver- und Wiederkäufe am selben Tag bei der Berechnung des gleitenden Durchschnitts ignorieren soll, wenn die Stückzahl genau gleich ist.
Es wäre schlicht falsch es anders zu implementieren. Du verkaufst etwas und kaufst es danach zurück. Damit endet der eine Trade und ein neuer beginnt. Daher wird u.a. auch der GLD und Anschaffungskosten folgerichtig neu berechnet.
Du darfst nicht mit dir selbst handeln; auch nicht über verschiedene Banken. Das wäre eine strafbare Marktmanipulation, die auch mit Sicherheit auffliegt.
Du darfst aber sehr wohl verkaufen (an einen Dritten) und direkt danach dieselben Wertpapiere wieder kaufen.
genau, und der Tip in Artikel ist, dass du zuerst kaufst und dann verkaufst. Dann bist Du 100% safe. In wenig liquiden Märkten (TradeGate, Traderepublik, usw.) kann es vorkommen, das du Deine Papiere selbst kaufst, wenn du zuerst verkauft und dann gekauft hast.
Traderepublik ist zwar ein Broker, aber der Service über Nacht machen sie ohne Börse. Ich mag die Quelle nicht mehr suchen. Sinngemäß stand drin dass außerhalb der Xetra Zeiten der Spread höher ist, weil sie Orders nach innen direkt und nach außen erst am nächsten Tag mit der Börse abrechnen.
Und hier kann es dir dann passieren, dass du deine eigene Aktien zurückkaufst. Deshalb erst kaufen und dann verkaufen. Dann hast du einen sauberen Steuerrelevanten Trade.
Ohne Börse ja, aber den Handel macht Trade Republic nicht selbst, sondern über die Handelsplattform von Lang & Schwarz.
Natürlich nicht auszuschließen, dass sich das in Zukunft noch ändert und Sie einen eigenen Handelsplatz starten, aber stand jetzt ist dies nicht der Fall.
Nein. Wenn Trade Republic mir die Aktien abgekauft hat (sie haben die Zulassung als systematischer Internalisierer, also dürfen sie das; ob sie es tatsächlich zu bestimmten Zeiten tun, weiß ich nicht), sind es nicht mehr meine Aktien, sondern es sind Aktien, die Trade Republic gehören. Bei einem anschließenden Kauf kaufe ich Aktien von Trade Republic.
Übrigens entsteht, wenn ein systematischer Internalisierer mit seinen Kunden handelt, auch kein Markt, den man manipulieren könnte. Die Definitionen findest du in § 2 WpHG und in Artikel 3 der Marktmissbrauchsverordnung.
Das ist irrelevant, dann mit einem Verkauf an einen Dritten hat sich der wirtschaftliche Eigentümer ja schon geändert und das schließt „Crossings“, „Wash-Trades“ und „In-Sich-Geschäfte“ damit schon aus.