Verbuchung der Zulage zur Riesterrente

Hallo,

ich brauche einmal eure Hilfe. Ich möchte meine Riesterrente in pp einpflegen.

Meine Einzahlungen buche ich als Einlage.
Die Zinsen als Zinsen.
Die Gebühren als Gebühren.
Soweit so gut.

Aber als was erfasse ich sinnvollerweise die Zulagen, die vom Staat in den Vertrag fließen. Ich habe sie mal testweise als Steuererstatungen verbucht. Aber dann macht das Performance-Diagramm immer so lustige Treppenstufen… Ich frage mich, ob es ein bessere Erfassung gibt. Natürlich könnte ich die Zulage auch als Einlage erfassen, aber eigentlich sind die Zulagen ja meine Erträge. Sieht man die Zulage nicht als Ertrag, sieht die Verzinsung ja zappenduster aus… :wink:

Ich danke euch schon einmal für eure Hilfe.

Luke

Die Riester-Förderung ist ein komplizierter Weg, einen Teil deines Gehalts steuerfrei zu stellen. Es wäre äquivalent, wenn dein Arbeitgeber den Gesamtbetrag (eigene Einzahlungen und Zulage) direkt vom Brutto abziehen und in den Riestervertrag einzahlen würde, ohne davon Lohnsteuer einzubehalten; ähnlich wie es bei Gehaltsumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge geschieht. (Bezüglich der Sozialversicherungsbeiträge gibt es Unterschiede.) Da würdest du den gesamten Einzahlungsbetrag auch als Einlage von eigenem Geld betrachten, oder?

Oder eine andere Perspektive: Wenn du die Zulage als Steuererstattung buchen willst, mußt du auch deine gesamte Lohnsteuer als Steuerbelastung verbuchen.

Tja. Die Besteuerung ist übrigens nur verschoben (nachgelagert); d.h. 1000 Euro in einem Riestervertrag sind effektiv weniger wert als 1000 Euro in einem Nachsteuerdepot.

Alles, was du sagst, kann ich nachvollziehen. Mir ist bewusst, dass die nachgelagerte Besteuerung einen Teil der Zulagen wieder auffressen wird. Nur bestärkt mich deine Argumentation fast darin, die Zulage als Steuererstattung zu erfassen. Wenn ich dann nämlich später die Einkommensteuer, soweit sie auf die Riesterrente entfällt, als Steuer in pp erfasse, dann passt es doch wieder. Der Überschuss der Zulage über die spätere ESt wäre dann der Ertrag (Ab- bzw. Aufzinsung mal außer Acht gelassen).

Wirst du das denn tun? Wahrscheinlich ist es ja noch lange hin, und es kann sich viel ändern bis dahin; aber nach jetzigem Stand gibt es keine Quellensteuer (wie bei der gesetzlichen Rente auch nicht). Es gibt also keinen Steuerbetrag, der sich ohne Weiteres der Riesterrente zuordnen läßt.

Das dürfte sich recht einfach darstellen. Ich nehme dann meinen Steuerbescheid und rechne mit Elster-online (oder wie immer das dann heißen wird) die Steuer ohne die dort erfassten Einkünfte aus der Riesterrente aus. Die Differenz zur tatsächlich festgesetzten ESt ist die Steuer, die auf die Riesterrente entfällt.