Wechselkursgebühr (MiFID II sei Dank)

Hallo zusammen,

es gab ja ein ähnliches Thema mit der Frage ob man (Wechselkurs-)gebühren bei den Dividenden eintragen kann. So wie ich das sehe, kam die Frage durch die MiFID II Änderung auf, durch die die Kosten sichtbar wurden.

Nun ein ähnlicher Fall bei meinem Belgischen Broker Binck.
Hier werden 0.45% Wechselkursgebühren bei einer Order fällig. Früher natürlich auch, aber wie mir die Bank bestätigte, wurden diese 0.45% in den Wechselkurs eingerechnet und somit künstlich schlechter für mich gemacht. Nun ist es eine Separate Zeile in der Buchung.

Wie bildet ihr das nun ab?
Wechselkursgebühr mit der Ordergebühr zusammen rechnen? Oder selbst künstlich den Wechselkurs verschlechtern?

Wie man im schwäbischen sagt: “G’hupft wie G’sprunge” - eigentlich egal. Nur verzerrt es die “Statistik”.

Grüße
Phil

Hallo Phil,

wie es der Zufall will, so gab es kürzlich die gleiche Thematik:

Die Wechselkursgebühr ist zzgl. der Ordergebühr in PP zu buchen, da viele Berechnungen mit dem nativen Kurs rechnen, andere arbeiten mit dem Umrechnungskurs.

Gruß
Marco

Hi Marco,
danke für die Antwort. In der Tat ein Thema das sich auf das Selbe Problem zurückführen lies.

Und sehr guter Punkt mit den Berechnungen. Da werde ich wohl auch bei den Gebühren, die bei den Dividenden anfallen, lieber noch eine 2. Buchung mit Gebühren einfügen.

Retro-aktiv aber nur mit Buchungen aus 2018, sonst ist man ja zu viel am Zahlen massieren :slight_smile:

Cheers, Phil