Also ich rechne das mal an dem Beispiel durch, dass man am Ex-Tag (10.06.2025) 40 BYD-Aktien gehalten hat.
Steuerliche Situation:
Die Kapitalisierungsaktien durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (10:12) werden steuerlich wie ein Kauf zu einem Anschaffungskurs von je 0,00€ behandelt. In unserem Beispiel hieße das also, ein Kauf von 48 Aktien mit einem Einstandspreis von 0,00€.
Die Bonusaktien (10:8) werden steuerlich wie eine Aktiendividende zu einem Kurs von 14,50€ je Aktie behandelt. Dies entspricht in unserem Beispiel also einer steuerlichen Bemessungsgrundlage von 32x14,50€=464,00€, auf die dann die Abgeltungssteuer (+Soli und ggf. Kirchensteuer) abgeführt werden.
Die Bardividende von 4,33596 HKD je Aktie wird mit einer Quellensteuer von 12,01309% versteuert.
Aus oben erklärter Situation wird also deutlich, dass man die Kapitalmaßnahme nicht als klassischen Aktiensplit ansehen und daher auch nicht so in Portfolio Performance eintragen kann (auch wenn sich der Kurs am Ex-Tag ungefähr gedrittelt hat).
Nun zum Vorgehen, wie man dies korrekt in PP abbildet:
Die Dividendenzahlung der Bardividende erfolgt ganz normal.
Die Ausgabe der Bonusaktien (10:8) bildet man durch eine Dividende von Anzahl Aktien x 14,50€ ab (hier also besagte 464€). Von dieser Dividende kauft man dann wieder die entsprechende Anzahl an Aktien (hier 32). Dadurch wird sowohl die Performance korrekt abgebildet als auch die steuerliche Behandlung berücksichtigt. Zu beachten gilt jedoch, dass man noch die Steuerabführung buchen muss.
Die Kapitalisierungsaktien müsste man als Kauf zu einem Kurs von 0,00€ buchen. Da dies in PP leider nicht möglich ist, bucht man diesen Kauf zu einem Einstandspreis von 0,01€ und erstellt dafür noch eine weitere Dividendenzahlung von 0,01€, um diesen Betrag auszugleichen. In unserem Fall erstellt man also einen Kauf von 48x0,0002€=0,01€ (ohne Gebühren versteht sich).
Durch dieses Vorgehen sollte sowohl die steuerliche Situation als auch die Performance bestmöglich abgebildet sein (Der Anschaffungskurs in PP stimmt (nahezu) mit dem steuerlichen Anschaffungskurs überein und die Performance wird durch die Betrachtung der Bonusaktien als Dividende auch berücksichtigt).
Wenn man sich im Kopf von der steuerlichen Situation frei macht kann man das durchaus als klassischen Splitt buchen.
Die Realität wird auch nicht negiert, die jenigen dir Steuen bezahlt haben buchen sie, die die keine bezahlt haben lassen es und wer es mit einem FSA verrechnet bekommen hat, kann sich überlegen wie er buchen möchte.
Performance zur Laufzeit ist nun einmal Steuerneutral.
Faktisch ist es kein klassischer Aktiensplit. Praktisch aber kann man das natürlich als Aktiensplit verbuchen, und dies ergibt auch Sinn, wenn man sich eben nur für die Performance interessiert und keinen Wert auf steuerliche Korrektheit legt. Nutzt man aber PP auch, um seine Kapitalerträge zu überprüfen und möchte man den Einstandspreis korrekt in PP abbilden, so sollte man es eben so einpflegen wie ich es beschrieben habe.
Ich will hier ja auch niemandem davon abraten, dies als normalen Aktiensplit einzutragen, sondern nur das richtige Vorgehen für die Leute beschreiben, die eben nicht nur die Performance korrekt abbilden wollen.
Ja, gezahlte Steuern. Worauf ich hinaus wollte, ist, dass manche Leute (wie ich) PP auch nutzen, um seine bisher in einem Steuerjahr zu verzeichnenden Kapitalerträge zu erfassen. Ohne mein oben beschriebenes Vorgehen erhielte man dann sehr falsche Werte. Nur so kann man zum Beispiel erfassen, wie viel vom FSA noch übrig ist, wie viel Kapitalerträge man noch erzielen kann bis sich eine Günstigerprüfung nicht mehr lohnt usw.
Eben doch. Es ist nämlich kein klassischer Aktiensplit gewesen, der kapitalertragsneutral gewesen wäre, sondern im Prinzip eine Ausschüttung einer Sachdividende. Der Gegenwert der Bonusaktien im Verhältnis 10:8 gilt nämlich als Kapitalertrag, der zu versteuern ist.
Nochmal: Will man mit PP nur Performance erfassen, sollte man es einfach als Aktiensplit eintragen. Will man den steuerlichen Einstandspreis korrekt abbilden, seine Kapitalerträge zählen usw., wird ein Aktiensplit dem eben nicht gerecht.
@Skerrro Danke für deine Ausführungen. Ich werde mir die nochmal in Ruhe zu Gemüte führen.
Wie schon geschrieben wurden die 464 Euro bei mir auch gegen einen vorhandenen FSA gebucht. Mir wurde also auf dem Verrechnungskonto nix abgebucht.
Tatsächlich verstehe ich auch immer noch nicht so wirklich, warum dieser Steuerfall Auswirkungen auf den Einstandskurs hat. Wenn ich Dividende auf ein anderes Wertpapier bekomme, dann reicht mein FSA oder eben auch nicht, aber der Einkaufskurs des Wertpapiers ändert sich in dem Fall ja auch nicht.
Genau, normale Dividenden ändern nichts am Einstandskurs. Was BYD hier gemacht hat, gleicht aber weder einem normalen Split noch einer normalen Dividende.
Ich erkläre dir kurz, warum sich der Einstandspreis hier verändert hat: Sagen wir, du hast für 1000€ 40 BYD-Aktien vor dem Ex-Tag gekauft (Einstandspreis also 1000€). Nun erhältst du 48 Kapitalisierungsaktien zu einem Anschaffungskurs von je 0,00€. Weiterhin erhältst du 32 Bonusaktien zu einem Anschaffungskurs von je 14,50€ (dieser Gegenwert von 464€ ist somit eine Sachdividende und muss entsprechend versteuert [in deinem Fall wurde nur der FSA beansprucht]).
Insgesamt hast du also 40 Aktien für 1000€, 32 Aktien für 0€ und 48 Aktien für 14,50€ “gekauft” und hältst nun 120 Aktien. Damit ergibt sich der Einstandspreis zu 1000€ + 0€ + 464€ = 1464€. Diesen Einstandspreis kannst du jetzt durch 120 teilen, um den Einstandskurs zu bestimmen, der dir wahrscheinlich auch in deinem Broker angezeigt wird. Du hast nun also einen Einstandspreis von 1464€, obwohl du real nur 1000€ ausgegeben hast, der Einstandspreis hat sich also verändert (um 464€ erhöht). Dies ist damit zu rechtfertigen, dass dir ein fiktiver Gewinn von 464€ verrechnet wurde. Deswegen kann es auch sein, dass dir dein Broker negative Performance anzeigt, obwohl du eigentlich noch im Plus bist.
Dir wurde also vereinfacht gesagt ein Gewinn von 464€ unterstellt, den du real gar nicht gemacht hast, dafür kannst du aber in Zukunft 464€ mehr Gewinn machen, die du dann nicht mehr versteuern musst.
Es lässt sich konkludieren, dass BYD ihre Bonusausgabe ziemlich kompliziert und für den Anleger sehr ungünstig gestaltet hat. Das hat unter den Anlegern auch zurecht ein Unbehagen ausgelöst, weil quasi schon vorab eine Steuer auf zukünftige Gewinne gezahlt werden musste.