Geschenkte Aktien (Gratisaktien) vom Broker buchen

  1. Steuerliche Hinweise

Freigrenze beachten: Summe aller sonstigen Einkünfte aus Bonussystemen (Savebacks, Cashback, Rewards) ist bis 256 € pro Jahr steuerfrei (Sparer-Pauschbetrag).

Deklaration: Überschreitest du diese Schwelle, musst du die kompletten Einkünfte (nicht nur den Überschuss) in Zeile 4b (sonstige Einkünfte) der Anlage SO angeben.

Nachweis: PP‑Ausdrucke oder CSV‑Exporte deines „TR Saveback“-Kontos können dem Finanzamt als Überblick dienen.

Mit dem separaten Konto „TR Saveback“ und der Kategorie „Sonstige Einkünfte“ hast du:

  1. Transparenz über alle Bonuszahlungen.
  2. Korrekte Performance‑Berechnung ohne Verschleierung durch Gebühren­buchungen.
  3. Steuerlich saubere Dokumentation für Deutschland.

So bleibt dein Portfolio sauber, die Rendite stimmt – und du bist fürs Finanzamt bestens gerüstet.

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@Diary: Deine steuerliche Bewertung ist zweifelhaft.

Dann Verbessere es, ich lerne gerne dazu!!

Ich meine allen hier ist hoffentlich klar, dass hier keine individuelle Steuerberatung erfolgt.

Fakt ist aber, dass es durchaus entsprechende Veranlagungen gab/gibt.

Auch Diskussion dazu in Bezug auf Crypto-kreditkarten, oder eben die “geschenkten Aktien”, auch bei Wise gab es Diskussion, da war sogar noch das belgische Finanzamt beteiligt…

Mit der vorgeschlagenen Lösung für PP ist man nach meiner Ansicht auf einem guten Weg das ordentlich abzubilden, das sollte uns auch hauptsächlich hier im PP-Forum bewegen.

Wie gesagt, nicht substanzlos motzen ist angesagt, sondern gerne konstruktiv mitmachen!

Hallo @Diary,

kurze Rückfrage, damit sich Deine Aussagen besser nachvollziehen lassen:

a) Steuern

Könntest Du zu Deiner Einordnung bitte noch zitierfähige Quellen beifügen (z.B. BMF-Schreiben, Urteile, Fachliteratur), d.h. nicht in irgendwelchen Diskussionsforen gemachten Äusserungen ?

b) Transaktionseinstellungen

Meinst Du mit “Transaktionseinstellungen” damit die Einrichtung eines “Attributes” zum Konto “TR Saveback” oder was ist in PP damit gemeint ?

Darum geht es ja gar nicht, sondern um einen Rabatt auf die Kreditkartengebühren. Im Ergebnis werden damit die per Kreditkarte bezahlten Leistungen günstiger.

@chirlu

-korrekt; ich hatte den Teil des Beitrags auch wieder gelöscht. Allerdings ist mein Verständnis so, dass es mittels der Savebacks auch Rabatte auf Wertpapierkäufe gibt, oder liege ich hier falsch ?

Deswegen denke ich, dass hier die einzelnen Fälle zu unterscheiden sind und die Aussage, dass es sich [stets] um “sonstige Einkünfte” handelt, so nicht getroffen werden kann.

Die Rückerstattung aus den Kreditkartengebühren wird nicht in bar ausgezahlt, sondern davon werden Wertpapiere gekauft (zum regulären Preis).

Wenn von dem Saveback Aktien gekauft werden, dann buche diesen Aktienkauf bei PP doch als “EInlieferung”, das spart dir die Gegenbuchung auf dem Konto und das Kopfzerbrechen, welche Art Geldzufluss das ist.

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Hallo

Bitte kontaktiere für eine rechtssichere Aussage deinen Steuerberater!
Hier ist nicht der passende Ort “Steuerdiskussionen” zu führen.

In erster Linie geht es hier um die Nutzung der Software Portfolio Performance

Quellen wurden bereits genannt:
EStG- Einkommensteuer-Gesetz

weiterhin gibt es das
BMF-Schreiben
2016-03-04-sonstige-einkuenfte.pdf (Bundessteuerblatt Teil I, 2016, S. 1035)

“Transaktionseinstellungen” meint das aufploppende Fenster, in welchem du ebenjene Transaktion erfasst. Dort unter “Bemerkungen” eintragen.

@Diary

Da hast Du vollkommen recht. Deswegen ist es hier auch nicht der passende Ort, Ausführungen zur steuerlichen Behandlung einzelner Transaktionen wie in Deinen Beiträgen #39 und #40 zu machen, da sie nicht hierher gehören. Diese kannst Du dann gerne in einer Fachzeitschrift veröffentlichen und ggfs. hier verlinken.

Hi “Pricvatverwalter”

Ich habe hier lediglich ein Anwendungsbeispiel, hoffentlich verständlich, dargestellt.

Zudem deine Rückfrage mit einem Quellenverweis beantwortet, der im übrigen schon im ersten Post drin war…

Wenn es dich stört, musst du hier weder mitlesen, noch kommentieren.