Freigrenze beachten: Summe aller sonstigen Einkünfte aus Bonussystemen (Savebacks, Cashback, Rewards) ist bis 256 € pro Jahr steuerfrei (Sparer-Pauschbetrag).
Deklaration: Überschreitest du diese Schwelle, musst du die kompletten Einkünfte (nicht nur den Überschuss) in Zeile 4b (sonstige Einkünfte) der Anlage SO angeben.
Nachweis: PP‑Ausdrucke oder CSV‑Exporte deines „TR Saveback“-Kontos können dem Finanzamt als Überblick dienen.
Mit dem separaten Konto „TR Saveback“ und der Kategorie „Sonstige Einkünfte“ hast du:
Transparenz über alle Bonuszahlungen.
Korrekte Performance‑Berechnung ohne Verschleierung durch Gebührenbuchungen.
Steuerlich saubere Dokumentation für Deutschland.
So bleibt dein Portfolio sauber, die Rendite stimmt – und du bist fürs Finanzamt bestens gerüstet.
Ich meine allen hier ist hoffentlich klar, dass hier keine individuelle Steuerberatung erfolgt.
Fakt ist aber, dass es durchaus entsprechende Veranlagungen gab/gibt.
Auch Diskussion dazu in Bezug auf Crypto-kreditkarten, oder eben die “geschenkten Aktien”, auch bei Wise gab es Diskussion, da war sogar noch das belgische Finanzamt beteiligt…
Mit der vorgeschlagenen Lösung für PP ist man nach meiner Ansicht auf einem guten Weg das ordentlich abzubilden, das sollte uns auch hauptsächlich hier im PP-Forum bewegen.
Wie gesagt, nicht substanzlos motzen ist angesagt, sondern gerne konstruktiv mitmachen!
kurze Rückfrage, damit sich Deine Aussagen besser nachvollziehen lassen:
a) Steuern
Könntest Du zu Deiner Einordnung bitte noch zitierfähige Quellen beifügen (z.B. BMF-Schreiben, Urteile, Fachliteratur), d.h. nicht in irgendwelchen Diskussionsforen gemachten Äusserungen ?
Darum geht es ja gar nicht, sondern um einen Rabatt auf die Kreditkartengebühren. Im Ergebnis werden damit die per Kreditkarte bezahlten Leistungen günstiger.
-korrekt; ich hatte den Teil des Beitrags auch wieder gelöscht. Allerdings ist mein Verständnis so, dass es mittels der Savebacks auch Rabatte auf Wertpapierkäufe gibt, oder liege ich hier falsch ?
Deswegen denke ich, dass hier die einzelnen Fälle zu unterscheiden sind und die Aussage, dass es sich [stets] um “sonstige Einkünfte” handelt, so nicht getroffen werden kann.
Wenn von dem Saveback Aktien gekauft werden, dann buche diesen Aktienkauf bei PP doch als “EInlieferung”, das spart dir die Gegenbuchung auf dem Konto und das Kopfzerbrechen, welche Art Geldzufluss das ist.
Da hast Du vollkommen recht. Deswegen ist es hier auch nicht der passende Ort, Ausführungen zur steuerlichen Behandlung einzelner Transaktionen wie in Deinen Beiträgen #39 und #40 zu machen, da sie nicht hierher gehören. Diese kannst Du dann gerne in einer Fachzeitschrift veröffentlichen und ggfs. hier verlinken.