PDF-Import von Consorsbank

Ich erhalte beim Import eines PDFs folgende Fehlermeldung:

Exchange rate of gross value is missing (transaction currency EUR and security currency USD)

Im PDF sieht das so aus:

DEBUG-Log:

PDFBox Version: 1.8.16
Portfolio Performance Version: 0.59.5
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Consorsbank • 90318 Nürnberg
Depotnummer 01234567
123456789/00
Vorname Nachname
Strasse. 12
12345 Wohnort Vermerk der Bank 4100
02
NUERNBERG, 03.10.2016
ERTRAGSGUTSCHRIFT                                                       
ST                        3,84865          WKN:  A0HGV9                 
           iShs-MSCI AC Far E.ex-JP U.ETF                               
           Registered Shares o.N.                                       
ERTRAGSAUSSCHUETTUNG P. ST.     0,490600  USD SCHLUSSTAG PER 14.09.2016 
                                                     EX-TAG  15.09.2016 
ANTEIL ZINSEN P. ST.    USD          0,010594500                        
ANTEIL AUSL.DIV P. ST.  USD          0,556216100                        
BRUTTO                                        USD                  1,89 
                                              USD                  1,89 
UMGER.ZUM DEV.-KURS                 1,126900  EUR                  1,68 
WERT 30.09.2016                                                         
ZU GUNSTEN KONTO-NR. 0123 456 789 / IBAN DE00000000000000000
(BIC 76030080)
ANRECHENBARE AUSLAEND. QUELLENSTEUER          EUR                 0,17  
KAPST-PFLICHTIGER KAPITALERTRAG               EUR                 1,94  
MIT SPARERPAUSCHBETRAG VERRECHNET             EUR                 1,94- 
BEMESSUNGSGRUNDLAGE FUER KAPST                EUR                 0,00  
VERRECHNUNGSTOPF ALLGEMEIN NACH ERTRAG        EUR                 0,00  
SPARERPAUSCHBETRAG NACH ERTRAG                EUR               179,61  
IN DEN VERRECHNUNGSTOPF QUST EINGESTELLT      EUR                 0,17  
VERRECHNUNGSTOPF AUSL. QUST NACH ERTRAG       EUR                 5,89  
AUSLAENDISCHER INVESTMENTFONDS - BARAUSSCHUETTUNG                       
Bei ausreichender Deckung wird der gutgeschriebene Ertrag reinvestiert. 
ES WURDE KEINE KIRCHENSTEUER EINBEHALTEN                                
JAHRESSTEUERBESCHEINIGUNG FOLGT                                         
          KAPITALERTRAEGE SIND EINKOMMENSTEUERPFLICHTIG                 
           DIESE MITTEILUNG WIRD NICHT UNTERSCHRIEBEN                   
Consorsbank ist eine eingetragene Marke der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland.
Standort Nürnberg: Bahnhofstraße 55, 90402 Nürnberg, HRB Nürnberg 31129, USt-IdNr. DE191528929
Fon +49 (0) 911 / 369-30 00, Fax +49 (0) 911 / 369-10 00, info@consorsbank.de, www.consorsbank.de
Sitz der BNP Paribas S.A.: 16, boulevard des Italiens, 75009 Paris, Frankreich, Registergericht: R.C.S. Paris 662 042 449
Président du Conseil d‘Administration (Präsident des Verwaltungsrates): Jean Lemierre, Directeur Général (Generaldirektor): Jean-Laurent Bonnafé
Hinweis für Zins- und Dividendengutschriften:
Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit dieser Mitteilung müssen unverzüglich erhoben werden, vgl.
Nummer B. Ziffer I. 11 (4) und (5) der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB Banken). Umsätze und Kontobuchungen, die
nach dem Erstellungsdatum anfallen und sich auf den Abrechnungssaldo des abgelaufenen Abrechnungszeitraumes
auswirken, werden erst mit dem folgenden Kontoauszug ausgewiesen. Korrekturen werden seitens der Bank gekennzeichnet.
Machen Sie Ihre Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist an
die Consorsbank (Revision) oder per Fax oder Mail an die unten angegebenen Adressen. Das Unterlassen rechtzeitiger
Einwendungen gilt als Genehmigung.
Die mit „Steuerbescheinigung“ gekennzeichneten Abrechnungen sind sorgfältig aufzubewahren, da nur gegen Vorlage
dieser Belege die Abrechnung im Rahmen der steuerlichen Veranlagung möglich ist. Bei Stornierung ist die Bank verpflichtet,
die falsche Steuerbescheinigung zurückzufordern. Andernfalls ist sie verpflichtet, nach Ablauf eines Monats dem
Wohnsitzfinanzamt des Depotinhabers Meldung zu machen. Gebietsansässige machen wir auf die ggf. bestehende
Meldepflicht an die Landeszentralbank gemäß Außenwirtschaftsverordnung aufmerksam. Für weitere Auskünfte stehen wir
Ihnen gerne zur Verfügung. Meldevordrucke sind bei uns erhältlich.
Erträge unterliegen der Einkommen- bzw Körperschaftssteuer. Falls Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, ist die
einbehaltene ausländische Quellensteuer, soweit diese nicht erstattungspflichtig ist, auf die zu zahlende Einkommen- bzw.
Körperschaftssteuer anrechenbar. Besteht mit dem Staat, aus dem die Erträge zufließen, kein
Doppelbesteuerungsabkommen und werden ausländische Steuern auf diese Erträge einbehalten, so ist die Steuer gemäß
§34 c EStG auf die deutsche Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer anrechenbar.
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