Steuerrückerstattung vs. Dividende

Liebe Forista,

ich habe selbst nat. gesucht und dazu folgenden Beitrag gefunden:

Ich stehe gerade vor dem gleichen “Problem” und wollte nochmal nachfragen, was sich unsere PP-Programmer bei der Funktion “Steuerrückerstattung” gedacht haben. (Klingt jetzt irgendwie “böse” beim reinen Lesen -so ist es aber NICHT gemeint!!!)

Natürlich kann ich das, was mir die CH zurückschießt auch manuell wieder bei der damals gezahlten Versteueuerung abziehen (in jedem Jahr), aber dies macht die Funktion ja nicht… Ich würde meine Rückerstattung schon gern dem Wertpapier und dem Jahr zuordnen wollen um den Netto-Dividendenertrag pro Jahr / pro Jahrtausend für dieses WP sehen.

Denke ich zu kompliziert? :wink:

Danke Euch,
Franz

Ich würde diese Netto-Kiste einfach ignorieren und mich nur mit Bruttozahlen befassen.

nur brutto

Ja, bin da im Prinzip schon bei Dir. Aber vom Brutto kann ich mir halt “nix kaufen” oder reinvestieren :wink:

Danke und vG

Von Geld, das laut einer rückwirkend geänderten Buchung auf dem Konto ist, in Wirklichkeit aber nicht, kannst du genausowenig etwas kaufen.

Von Geld, das laut einer rückwirkend geänderten Buchung auf dem Konto ist, in Wirklichkeit aber nicht, kannst du genausowenig etwas kaufen.

Sorry #nohate ^^ -das sehe ich anders. Wenn die Eidgenossen meinen Papierbrief (gestempelt vom dt. Finanzamt; bei denen läuft alles sonst online inkl. Antragsstellung) bekommen, dann schieben die mir “echtes Geld” auf mein Girokonto rüber. Von dem kann ich mir ein Eis kaufen oder es wieder anlegen. Verstehen wir uns miss?

VLG

Offenbar. Allein mit der Aussicht, dass die Schweizer Finanzverwaltung dir in ein paar Jahren Geld schicken wird, kannst du heute die Eisdiele nicht davon überzeugen, dir einen Becher herauszurücken.

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