Buchung Aktiendividende

Ich glaube du musst einfach mal 2 Schritte zurück gehen und dabei einen Tee trinken.

Jeder Kauf hat genau EINEN Einstandswert, egal ob es 15 Käufe waren oder drei.

Und wenn auch Bruchstücke verteilt werden, dann erhält auch jeder KAUF (Das sind deine ALTAKTIEN) seine neue Aktie oder eben nur Bruchstücke.

Versteh mich bitte nicht falsch, ich meine das nicht böse. Aber meiner Ansicht nach hast du genau 3 Möglichkeiten.

  1. Du gehst zu einem Steuerberater der Ahnung von Finanzinstrumenten hat
  2. Du ignorierst die Details und freust dich über Kursgewinne
  3. Du empfindest das alles für zu kompliziert und solltest daher (gut gemeint) die Finger davon lassen.

Was hat das damit zu tun, dass die Bank wissen muss, wie die Bewertung der einzelnen Anteile nach FIFO ist?
Die Bank MUSS das wissen, denn sie stellt ja den entsprechenden Steuerbescheid aus. Bzw. muss sie bei Veräußerung genau wissen, welchen Wert die Aktien gemäß FIFO hatten, um den Veräußerungsgewinn korrekt berechnen zu können.

Hmm, warum?

Du hast doch den Text selbst gepostet?

Das heißt auch, dass zum Zeitpunkt nicht nur die vorhandenen Anteile berücksichtigt werden müssen, sondern exakt die zeitliche Reihenfolge wann wurde die jeweiligen Anteile erworben. Aber das ist die Frage der steuerliche Betrachtung, nicht des Einstandskurses. Gezahlt hast du 0€ aber das Finanzamt unterstellt dir 10€, denn auch wenn es Umsonst ist hat es immer einen Wert. Der Ablauf fällt unter die Besitzstandswahrung, daher ist die zeitliche Betrachtung wichtig für das FA.

Die 10 Aktien aus 2019 und die 5 Aktien aus 2020!

Ja eben! Aber wenn die Gratisaktien den Einstandswert der Altaktien nach dem rechnerischen Bezugsverhältnis mindern, stellt sich die Frage, welches bei mehreren Käufen die Altaktien sind!

Und wenn auch Bruchstücke verteilt werden, dann erhält auch jeder KAUF (Das sind deine ALTAKTIEN) seine neue Aktie oder eben nur Bruchstücke.

Könntest du mir das an deinem Beispiel bitte mal genau darstellen?
Vor allem da dein Beispiel ja sehr vereinfacht ist, da nur 1 Kauf pro Jahr. Bei Sparplan sind es aber 12 Käufe pro Jahr.
Und wenn - wie du ja sagst - jeder Kauf seinen eigenen Einstandswert hat, dann gibt es auch pro Jahr 12 “Altaktien”.

Nochmal. Welches sind die Altaktien, für die der Einstandswert um 1:10 gemindert wird?
2019 → 10 Aktien
2020 → 5 Aktien.
2020 → 1,5 Gratisaktien → mindern den Einstandswert der Altaktien.

Versteh mich bitte nicht falsch, ich meine das nicht böse. Aber meiner Ansicht nach hast du genau 3 Möglichkeiten.

  1. Du gehst zu einem Steuerberater der Ahnung von Finanzinstrumenten hat
  2. Du ignorierst die Details und freust dich über Kursgewinne
  3. Du empfindest das alles für zu kompliziert und solltest daher (gut gemeint) die Finger davon lassen.

Verstehe mich bitte nicht falsch. Aber ich habe den Eindruck, dass du entweder meine Frage nicht verstehst, oder das Problem nicht verstehst.
Und bisher hast du meine Frage leider auch nicht verständlich beantwortet.

Mit Verlaub. Sogar das Finanzamt weiß die Frage nicht zu beantworten und du stellst dich jetzt hin und gibst mir diese Ratschläge?

Zu 2. Du ignorierst die Details und freust dich über Kursgewinne.

Kapierst du wirklich, dass es hier um die korrekte Besteuerung geht und dass gerade die Kursgewinne maßgebend dafür sind, welcher Einstandswert der jeweiligen Teilkäufen zu Grunde gelegt wird?

Und da die Gratisaktien die jeweiligen Einstandswerte der jeweiligen FIFO-Aktien-Anteile mindern, ist es enorm wichtig, wie diese jeweils bewertet werden.

Nochmal: Gelten als Altaktien immer nur die zuerst angeschafften Aktien, würden diese nach FIFO irgend wann einen negativen Anschaffungswert haben.

Maßgeblich für die Besteuerung ist also, wie die jeweiligen Anteile der älteren Aktien (Altaktien) bewertet werden.
Und genau das ist die Frage :wink:

Es macht also einen großen Unterschied, wie die Anteile nach Fifo bewertet werden.

Erkläre mir doch einfach an einem Beispiel:

In gleicher Höhe sind die Anschaffungskosten der „Altaktien“ zu mindern.
Als Zeitpunkt der Anschaffung der jungen Aktien gilt der Zeitpunkt der Anschaffung der Altaktien.

Gut dann bin ich ab hier raus.

Der Punkt ist doch, Steuern regelt das BMF und bewerten den Aktienbestand anders als wenn ich den Einstandskurs berechne. Für für den Verrechnungstopf der Steuer wird der volle Wert der Aktien angesetzt, für die Performance rechnet sich der Kurs zum Stichtag entsprechend Altbestand zu Neubestand um.

Hmm. Die Besteuerung erfolgt aber nach dem Einstandswert.
Denn bei Veräußerung wird doch durch die Differenzmethode ermittelt, wie hoch der Gewinn der einzelnen Anteile war.

2019 10 St. je 10 € = 100
2020 5 St. je 15 € = 75 €

Verkauf 2021 12 St. je 20 € = 240
→ 10 * 10 = 100 € + 2 * 15 = 130 € = Gewinn 110 €

Wird der Einstandspreis der Anteile 2019 wegen der Gratisaktien aber um 1:10 gemindert, wäre der Einstandspreis dann z. B. nur noch 9 €
10 * 9 = 90 + 2*15 = 120 € → Gewinn 120 €

Es ist also wichtig zu wissen, wie die Gratisaktien auf die Einstandspreise verteilt werden. Sprich, welche Käufe als Altaktien gelten.
Zumal die Gratisaktien ja für mehrere Käufe gegeben werden.

Hmm, dann habe ich da wohl etwas falsch verstanden?
Vielleicht hast du die Geduld und Güte, mir da auf die Sprünge zu helfen?
Für die Bemessung der Steuer ist der Einstandswert maßgebend.
Und in PP wird dieser abgebildet, je nach dem, wie ich die Käufe einbuche oder korrigiere.

Für für den Verrechnungstopf der Steuer wird der volle Wert der Aktien angesetzt, für die Performance rechnet sich der Kurs zum Stichtag entsprechend Altbestand zu Neubestand um.

Womöglich stehe ich auf der Leitung. Es geht mir nicht um die Performance, sondern die korrekte Abbildung der Einstandswerte.

Aber ok, ihr habt recht, dazu braucht es wohl wirklich einen Steuerberater.

Ich hatte halt gehofft, dass hier jemand weiß, wie hier zu verfahren ist. Manchmal sind User ja schlauer als andere :wink:
Aber klar, ist hier wohl die falsche Fragestellung.

So oder so denke ich, dass es nichts schadet, wenn Inhaber von Air Liquid Aktien wissen, dass man hier aufpassen muss, dass man nicht falsch besteuert wird.

Vielen Dank für deine/eure Geduld!!
Auf Antworten (wie sie auch von der Bank kommen), dass ich zu blöd bin, kann ich allerdings verzichten.

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Eigentlich lässt sich eure Diskussion in einem Satz zusammenfassen (wie immer wieder hier):

Für PP ist die Performance interessant, deshalb machst du das, das hat aber nichts mit de Steuer zu tun.

Das ist mir schon klar. Aber man kann durch die Buchungen den Einstandswert beeinflussen :wink:

Aber das ist nicht Ziel in PP, daher nicht in PP abzubilden.

Leute kommt doch mal davon runter, dass es hier um Steuern geht!
Wie kommt ihr darauf ?

Hier geht es um die Einstandswerte. Und die Einstandswerte sind schließlich auch maßgeblich für die Performance :wink:
Und hier spielt wegen Fifo auch der Berichtszeitraum eine Rolle.

Der Einstandwert beeinflusst ja den Gewinn oder Verlust.
Und de Höhe des Gewinns die Performance.

Erkläre mir bitte jemand, bei wem hier der Denkfehler liegt und wo.

Wir haben die OFD bzw. BMF jedenfalls nicht in den Ring geworfen…

Verstehe doch bitte den Unterschied, dass auch wenn du kostenlose Aktien erhältst, dein persönlicher Einstandskurs für deine Bewertung im Verhältnis alter Aktienbestand zu Neubestand sinkt (Anpassung des Kurswerts) , aber das BMF steuerlich dir unterstellt das du sie bezahlt hast (Anpassung der Anschaffungskosten).

Ich habe das eingebracht, weil ich hoffte, dass von euch jemand semantisch fit ist und mir erklären kann, wie die Vorgaben des BMF umgesetzt werden müssen.
Wie ihr diesen Satz versteht. Nicht mehr und nicht weniger.
Es hätte mir vollkommen genügt, wenn mir jemand gesagt hätte wie er das verbuchen und nachträglich korrigieren würde.

Danke. Das weiß ich doch. Müsste eigentlich aus meinen Beiträgen hervor gehen.

Daher muss ich die Gebühren dieser Altaktien in PP anpassen. Die Frage ist halt wie, bzw. wie das verteilt wird. Ich habe nämlich in einem Dokument gelesen, dass Einstandswerte durch Gratisaktien auch ins Negative rutschen können und dürfen.
Daher kam die Frage auf, ob als Altaktien nur die Aktien des 1. Kaufes gelten, oder die Gratisaktien auf alle Käufe verteilt werden müssen.

Je öfter ich den Satz lese, komme ich auf diese Lösung:
Vermutlich ist es so?
1.1.20 Kauf 10x10 € +5 Gebühren =105 € (1 Gratisaktie)
1.1.21 Kauf 10x5 € + 5 Gebühren = 55 € (1 Gratisaktie)
Gratisaktien 2 St. = Korrektur = Aufteilung
1.1.20 9x10 +4,5 Gebühren = 94,50 €
1.1.20 1x10+0,5 Gebühren = 10,50 €
Gesamt 105 €
1.1.21 9x5 + 4,5= 49,50
1.1.21 1x5 + 0,5= 5,50
Gesamt 55 €

Würde dann bedeuten, dass bei jedem Erhalt von Gratisaktien alle Käufe und Einstandswerte erneut rückwirkend Jahr für Jahr korrigiert werden müssen. Was für ein Aufwand :frowning:

Zu kompliziert. Für dich ist es wie ein Aktiensplit, bspw. 1 zu 1,1234 gem. Abrechnung. Sprich für eine gehaltene Aktie gibt es 0,1234 Anteile zusätzlich, wobei die historischen Kurse nicht bereinigt werden.

Danke. So verstehe ich die Regelung aber nicht. Denn es heißt:
“Als Anschaffungszeitpunkt der jungen Aktien der Anschaffungszeitpunkt der Altaktien gilt”.

Wie würdest du dann die Gratisaktien buchen? Wie würdest du die Einstandswerte der Altaktien bei einem Split im Bezugsverhältnis anpassen?

Du vermischt es wieder mit der steuerlichen Betrachtung. Für dich ist es ein Aktiensplit, dass das Finanzamt noch Geld bekommt steht auf einer ganz anderen Seite.

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Nein!! Es geht um die Ermittlung des jeweiligen, korrekten Einstandswertes.
Und der ist auch maßgeblich für die Performance nach FIFO.
Denn der Einstandswert spielt beim Verkauf eine Rolle.
Das ist vollkommen unabhängig davon, ob ich den Gewinn verteuern muss oder nicht.
PP ermittelt nach Fifo bei Verkauf den Gewinn. Oder nicht?
Gebe ich den falschen Einstandswert ein, wird auch ein falscher Gewinn ermittelt.

Eine Dividende hat ja auch steuerliche Auswirkung und trotzdem gibt es hier klare Vorschriften, wie die verbucht werden.

Ich bin raus. Du kannst oder willst nicht verstehen das es die Bewertung des Depot und die Sichtweise des Finanzamts zwei paar Stiefel sind. Das eine hat nichts mit dem anderen gemein.