Hallo @Thomas @Jo92 @Rafa @ProgFriese … und die anderen…
ich benötige mal Euer Schwarmwissen…
Ich habe folgenden PDF-Debug in den weiten des Forums gefunden und meine Prüfrechnung scheiter immer wieder.
Consorsbank • 90318 Nürnberg
Depotnummer xxxxxxx
xxxxx
xxxxx
xxxxx
xxxxx Vermerk der Bank 2100
xxxxx
NUERNBERG, 13.10.2017
ERTRAGSTHESAURIERUNG
ST 27,47377 WKN: ETF701
ComStage Vermoeg.str.UCITS ETF
Inhaber-Anteile I
ERTRAGSTHESAURIERUNG P. ST. 0,242400 EUR SCHLUSSTAG PER 01.10.2017
EX-TAG 02.10.2017
ANTEIL AUSL.DIV P. ST. EUR 0,242400000
STEUERLIQUIDITAET P.ST. EUR 0,070000000
BRUTTO EUR 6,66
GUTSCHRIFT AUS STEUERLIQUIDITAET EUR 1,92
KAPST ANTEILIG 50,00 % 25,00 % EUR 0,30
SOLZ 5,50 % EUR 0,01
KAPST ANTEILIG 50,00 % 24,45 % EUR 0,29
KIST 9,00 % EUR 0,02
SOLZ 5,50 % EUR 0,01
WERT 13.10.2017 EUR 1,29
ZU GUNSTEN KONTO-NR. xxxxx / IBAN xxxxxxx
(BIC CSDBDE71XXX)
ANRECHENBARE AUSLAEND. QUELLENSTEUER EUR 1,07
KAPST-PFLICHTIGER KAPITALERTRAG EUR 6,66
BEMESSUNGSGRUNDLAGE FUER KAPST VOR QUST EUR 6,66
A.KAPITALERTRAG ANR.AUSL.QUST 1,07 *4 EUR 4,28
BEMESSUNGSGRUNDLAGE FUER KAPST EUR 2,38
KAPST-PFL. KAP.ERT. VOR QUST 50,00 % EUR 3,33
KAPST-PFL. KAP.ERT. VOR QUST 50,00 % EUR 3,33
KAPST-PFL. KAP.ERT. NACH QUST 50,00 % EUR 1,19
KAPST-PFL. KAP.ERT. NACH QUST 50,00 % EUR 1,19
VERRECHNUNGSTOPF ALLGEMEIN NACH ERTRAG EUR 0,00
SPARERPAUSCHBETRAG NACH ERTRAG EUR 0,00
VERRECHNUNGSTOPF AUSL. QUST NACH ERTRAG EUR 0,00
DEUTSCHER THESAURIERENDER INVESTMENTFONDS
DIE FONDSERTRAGE WURDEN WIEDER ANGELEGT
Bei ausreichender Deckung wird der gutgeschriebene Ertrag reinvestiert.
JAHRESSTEUERBESCHEINIGUNG FOLGT
Consorsbank ist eine eingetragene Marke der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland.
Standort Nürnberg: Bahnhofstraße 55, 90402 Nürnberg, HRB Nürnberg 31129, USt-IdNr. DE191528929
Fon +49 (0) 911 / 369-30 00, Fax +49 (0) 911 / 369-10 00, info@consorsbank.de, www.consorsbank.de
Sitz der BNP Paribas S.A.: 16, boulevard des Italiens, 75009 Paris, Frankreich, Registergericht: R.C.S. Paris 662 042 449
Président du Conseil d‘Administration (Präsident des Verwaltungsrates): Jean Lemierre, Directeur Général (Generaldirektor): Jean-Laurent Bonnafé
KAPITALERTRAEGE SIND EINKOMMENSTEUERPFLICHTIG
DIESE MITTEILUNG WIRD NICHT UNTERSCHRIEBEN
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Standort Nürnberg: Bahnhofstraße 55, 90402 Nürnberg, HRB Nürnberg 31129, USt-IdNr. DE191528929
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Mitteilung zur Ertragsthesaurierung
Thesaurierende Auslandsfonds
Für den in Ihrem Depot verwahrten ausländischen, thesaurierenden Fonds wird von den thesaurierten Erträgen keine
Kapitalertragsteuer einbehalten, solange keine Veräußerung erfolgt. Dennoch sind die Anteilseigner dazu verpflichtet, diese
Erträge jährlich in der Einkommenssteuererklärung zu erfassen. Hierzu erhalten Sie im Beleg die steuerlich relevanten
Ertragsdaten des Investmentfonds ausgewiesen. Diese Ertragsdaten gelten mit dem Ablauf des Geschäftsjahres als
zugeflossen und sind maßgeblich für Ihre Steuerpflicht.
Steuermindernde Faktoren (Freistellungsaufträge, Verrechnungstopfguthaben) finden keine Berücksichtigung.
Bitte beachten Sie, dass der im Beleg ausgewiesene Betrag nicht zur Auszahlung gebracht wird und lediglich eine Information
der Besteuerungsgrundlage darstellt. Es erfolgt somit keine Geldbuchung.
Die maßgeblichen Daten zur Erstellung des Beleges werden nach Veröffentlichung der Ertrags- und ggf. Steuerdaten des
Fonds durch die Kapitalanlagegesellschaft bereitgestellt. Da dies erst nach Abschluss des Rechenschaftsberichtes erfolgen
kann und dieser erst nach Ablauf des Geschäftsjahres erscheint, treten hierbei durchaus zeitliche Differenzen auf. Dieser
Zeitrahmen wird im Investmentgesetz geregelt. Wir bitten Sie, deshalb zu beachten, dass der Anteilsbestand zum
Geschäftsjahresende der Kapitalanlagegesellschaft zu Grunde gelegt wird.
Thesaurierende Inlandsfonds
Bei inländischen, thesaurierenden Investmentfonds wird die evtl. anfallende Kapitalertragsteuer direkt von der
Fondsgesellschaft einbehalten und abgeführt. Über diesen Vorgang erhalten Sie einen Beleg, in dem alle erforderlichen Daten
enthalten sind. Die Erträge werden direkt von der Fondsgesellschaft wieder in den entsprechenden Fonds investiert, es erfolgt
keine Geldbuchung auf Ihrem Konto. Kirchensteuer wird bei inländisch thesaurierenden Fonds nicht berechnet. Eine
Berücksichtigung der Kirchensteuer kann nur im Rahmen der steuerlichen Veranlagung (Einkommensteuererklärung)
erfolgen.
Bei ausreichender Freistellung bzw. Vorliegen einer NV-Bescheinigung sowie eines Verrechnungstopfguthaben werden die
von der Fondgesellschaft einbehaltenen Steuern Ihrem Verrechnungskonto bei der Consorsbank gutgeschrieben.
Diese Erläuterungen stellen keine steuerliche Beratung dar.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater.
Hinweis für Zins- und Dividendengutschriften:
Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit dieser Mitteilung müssen unverzüglich erhoben werden, vgl.
Nummer B. Ziffer I. 11 (4) und (5) der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB Banken). Umsätze und Kontobuchungen, die
nach dem Erstellungsdatum anfallen und sich auf den Abrechnungssaldo des abgelaufenen Abrechnungszeitraumes
auswirken, werden erst mit dem folgenden Kontoauszug ausgewiesen. Korrekturen werden seitens der Bank gekennzeichnet.
Machen Sie Ihre Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist an
die Consorsbank (Revision) oder per Fax oder Mail an die unten angegebenen Adressen. Das Unterlassen rechtzeitiger
Einwendungen gilt als Genehmigung.
Die mit „Steuerbescheinigung“ gekennzeichneten Abrechnungen sind sorgfältig aufzubewahren, da nur gegen Vorlage
dieser Belege die Abrechnung im Rahmen der steuerlichen Veranlagung möglich ist. Bei Stornierung ist die Bank verpflichtet,
die falsche Steuerbescheinigung zurückzufordern. Andernfalls ist sie verpflichtet, nach Ablauf eines Monats dem
Wohnsitzfinanzamt des Depotinhabers Meldung zu machen. Gebietsansässige machen wir auf die ggf. bestehende
Meldepflicht an die Landeszentralbank gemäß Außenwirtschaftsverordnung aufmerksam. Für weitere Auskünfte stehen wir
Ihnen gerne zur Verfügung. Meldevordrucke sind bei uns erhältlich.
Erträge unterliegen der Einkommen- bzw Körperschaftssteuer. Falls Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, ist die
einbehaltene ausländische Quellensteuer, soweit diese nicht erstattungspflichtig ist, auf die zu zahlende Einkommen- bzw.
Körperschaftssteuer anrechenbar. Besteht mit dem Staat, aus dem die Erträge zufließen, kein
Doppelbesteuerungsabkommen und werden ausländische Steuern auf diese Erträge einbehalten, so ist die Steuer gemäß
§34 c EStG auf die deutsche Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer anrechenbar.
Consorsbank ist eine eingetragene Marke der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland.
Standort Nürnberg: Bahnhofstraße 55, 90402 Nürnberg, HRB Nürnberg 31129, USt-IdNr. DE191528929
Fon +49 (0) 911 / 369-30 00, Fax +49 (0) 911 / 369-10 00, info@consorsbank.de, www.consorsbank.de
Sitz der BNP Paribas S.A.: 16, boulevard des Italiens, 75009 Paris, Frankreich, Registergericht: R.C.S. Paris 662 042 449
Président du Conseil d‘Administration (Präsident des Verwaltungsrates): Jean Lemierre, Directeur Général (Generaldirektor): Jean-Laurent Bonnafé
Diese Dividendenabrechnung setzt sich nach meinem Wissen wiefolgt zusammen.
Diese Abrechnung ist mit einem Gemeinschaftsdepot verbunden.
27,47377 Anteile x 0,2424 EUR = 6,659 EUR --> 6,66 EUR
27,47377 Anteile x 0,07 EUR = 1,923 EUR --> 1,92 EUR
Gesamt-Dividende = 6,66 EUR + 1,92 EUR = 8,58 EUR <-- BRUTTO
Steuern:
Account 1 = 0,30 EUR + 0,01 EUR = 0,31 EUR
Account 2 = 0,29 EUR + 0,02 EUR + 0,01 EUR = 0,32 EUR
Gesamt 1 + 2 = 0,31 EUR + 0,32 EUR = 0,63 EUR
Quellensteuer:
Wie hoch ist jetzt die Quellensteuer zur Berechnung der Gesamtsteuer?
Und mit welchen Beträgen setzt Sie sich zusammen?
Irgendwie mit diesen beiden, aber mir erschließt sich nicht wie?
A.KAPITALERTRAG ANR.AUSL.QUST 1,07 *4 EUR 4,28 <-- anrechenbare Quellsteuer
BEMESSUNGSGRUNDLAGE FUER KAPST EUR 2,38 <-- Warum ?!
Gesamtsteuer = 0,63 EUR + Quellensteuer? = X,XX(?) EUR
Dividendenausschüttung = 1,29 EUR NETTO
Vom Brutto zum Netto als Prüfung
8,58 EUR - 1,29 EUR - 0,63 EUR - Quellensteuer? = 0
Gruß
Alex