Ich gehen davon aus, dass die im Spread enthaltenen Gebühren lediglich separat (als Information) ausgewiesen werden. Das Gebühren mittels Spread bezahlt werden ist ein übliches Modell. In so einem Fall kann man bei Bedarf den Betrag als Notiz erfassen.
In so einem Fall eine separate Transaktion zu erstellen, würde bedeuten, die Gebühren doppelt zu buchen. Wenn man das unbedingt unter dem Label Gebühren buchen möchte, muss man den Betrag aus dem Spread rausrechnen:
Das ist unüblich, kompliziert und provoziert Fehler. Ich würde diesen Weg nicht wählen.
Mir ist jetzt nicht klar, ob Du die Gebühren aus dem Spread rausgerechnet hast. In diesem Fall ist der Spread quasi ein Synonym für Gebühren. Das der Betrag der Gebühren zusätzlich ausgewiesen wird, dient nur der Information.
Das heißt, wenn Du in PP den Spread nicht um den Betrag der gebuchten Gebühren reduzierst, buchst Du die Gebühren doppelt - einmal als Spread plus einmal als Gebühr.
Es ist BTW völlig unüblich, wenn die Gebühren qua Spread bezahlt werden, die Gebühren extra zu buchen. Ich denke, dass der Broker den Betrag der Gebühren aus regulatorischen Gründen separat aufführt.
Genau aus diesen Gründen würde ich es auch nicht heraus rechnen wollen. Der zusätzliche Erkenntnisgewinn stünde in keinem guten Verhältnis zu den potenziellen Problemen. Darum schrieb ich ja:
Bezogen auf die vielen Arten versteckter und offener Gebühren (Provisionen) multipliziert mit der Chuzpe der Broker diese virtuos einzusetzen, muss man jeden Fall einzeln betrachten. Im Zweifel muss man das Brokerstatement quasi re-engineeren um den Inhalt auf PP herunterkürzen zu können.
Als Investor muss man wissen, dass versteckte Gebühren zwar Performance kosten, die Kosten aber nicht erkennbar sind.
Also ich hatte mir das Thema nur markiert, weil ich mir erstmal noch ein paar Sachen in PP angucken wollte. Ich finde die Darstellungsweise des Brokers auch sehr suspekt, bin aber auch zu wenig im Thema Fremdwährungsgebühren drin, weil mich das nicht so betrifft.
Als ich gerade selbst rumgespielt habe, habe ich es genauso gebucht, wie du es nun als (finales) Ergebnis programmiert hast. Daher kann ich da gut mitgehen. Finde es aber ehrlich gesagt immer noch merkwürdig, weil wir bei Währungskursen ansonsten fix rechnen. Z.B. wenn Dividende in USD gezahlt auf EUR Konto und auf PDF steht Dividende in USD, Steuer in USD, Währungskurs USD/EUR, Valuta EUR. Dann werden alle Werte in PP in EUR gebucht. Es wird also mit dem auf dem Dokument stehenden Kurs gerechnet.
In diesem Fall hier machen wir dass dann doch anders. Die Frage ist, hat der andere Punkt einen Mehrwert und macht es Sinn Währungsverluste als Gebühr zu erfassen. Weil eigentlich wäre die richtige Auswertung dann doch mein Währungskurs aus PP mit dem Währungskurs an dem Tag zu vergleichen, oder?
Also so ganz klar ist mir das noch nicht oder es ist schon zu spät…
Da gebe ich dir Recht! Und am Ende ist es wahrscheinlich egal, für die Performance macht das hier an der Stelle keinen Unterschied.
Das ist genauso wie die Diskussion ob man bei Fonds den Kauf zum Ausgabepreis einträgt oder zum Rücknahmepreis und den Ausgabeaufschlag als Gebühr. BTW: Wie machen wir es da? Wäre ja auch so ein Punkt wo ein “ähnlicher” Fall ist und man beides machen könnte.
Mein Standpunkt dazu ist, dass PP alle für die korrekte Abbildung eine Portfolios nötigen Buchungstypen anbietet.
Für Newbies und Rookies: Man muss also weniger PP verstehen, als die das Portfolio betreffenden Buchungsvorgänge.
Generell und auch in Bezug auf die von Dir erwähnte, auf Fonds bezogene Diskussion, halte ich es für systematisch falsch, irgend etwas anderes zu buchen, als den tatsächlichen Einkaufs-/Verkaufspreis.
Man muss wissen, was in die → Kostenquote gehört - und was nicht. Spreads sind so gesehen keine Kosten, sondern die Marge des Handelspartners.
Für Newbies und Rookies: Wenn Du ein Fahrrad kaufst, betrachtest Du dann die Differenz zwischen Einkaufs-/Verkaufspreis als Kosten?
Ich will damit aber die Überlegungen, den Wahren Kosten auf die Spur zu kommen nicht bashen. Schon um ein Angebot qualifizieren zu können, ist es nützlich die Bedingungen zu verstehen. Das mache ich dann aber nicht mit PP.
Problematisch scheint mir allerdings der auf der Bescheinigung angegebene Wechselkurs (JPY/EUR: 0.5815) zu sein. Damit wäre der Wechselkurs EUR/JPY nach meiner Berechnung 1/0,5815*100=171,969. Wenn man den JPY-Betrag der Bescheinigung durch den EUR-Betrag teilt, kommt allerdings ein Wechselkurs von 30487/177,31 = 171,942 heraus. Hat jemand eine Idee, wie man das lösen kann?
ich habe inzwischen mit der Bank gesprochen wegen des aus meiner Sicht falsch gerundeten Wechselkurses. Sie meinen, sie würden den Wechselkurs nunmal nur auf 4 Stellen angeben. Ob man allerdings Stellen abschneiden sollte, anstatt zu runden, sei mal dahin gestellt. Der Bankmitarbeiter wollte die Problematik weiterleiten. Da es eine Großbank ist, kann das aber dauern (falls es überhaupt umgesetzt wird).
Dass bei Währungskursen nochmal mit 100 multipliziert wird bzw. durch 100 geteilt wird, scheint mir nicht unüblich zu sein. Das habe ich anderenorts bei manchen Währungen auch schon gesehen. Schade ist, dass es stillschweigend als bekannt vorausgesetzt wird. Als Einheit müsste von der Bank genau genommen “100JPY/EUR” bzw. “EUR/100JPY” angeben werden.
Allerdings erwarte ich nicht, dass eine Änderung bankseitig bald umgesetzt wird. Die Dezember-Dividende war jedenfalls noch im gleichen Format ausgewiesen. Allerdings funktioniert der Import momentan noch gar nicht. Daher würde ich mich freuen, wenn die Import-Routine auf das derzeitige Format angepasst werden würde. Die User könnten den Wechselkurs - falls notwendig - ggfs. später korrigieren.
Ich poste nochmal eine aktuelle Dividenden-Abrechnung:
PDFBox Version: 1.8.17
Portfolio Performance Version: 0.73.0
System: macosx | x86_64 | 21.0.5+11-LTS | Azul Systems, Inc.
-----------------------------------------
UBS UBS Switzerland AGa Postfach, 8098 Zürich
www.ubs.com
Für Auskünfte:
KZzT-05019608
Tel. +09-62-301 21 59
UBS Wertschriftendepot EUR
Herr sx. Depot-Nr. 275-717312.w6
o. Fpyrbjnd Kunden-Nr. 616-182954
HqZPMvfthPxTCr 73
17341 Gizzcz
Deutschland
Auftrags-Nr. 9929083
Eingang unter Vorbehalt
Dest 8600
Anzeige / Abrechnung Erstellt am 6. Dezember 2024
Gutschrift
DIVIDENDENZAHLUNG
VERFALL 05.12.2024 EX-TAG 27.09.2024 DIVIDENDE
STUECKZAHL VALOR 763300 ISIN JP3435000009 ANSATZ
800 N-AKT SONY GROUP CORPORATION BRUTTO
(6758)
JPY 50
BRUTTO JPY 40 000
STEUERABZUG 15.315% JPY -6 126
TOTAL JPY 33 874
UMRECHNUNGSKURSE JPY/EUR 0.6214
FX-Marge von EUR 3.49 inbegriffen
GUTSCHRIFT KONTO 339-957507.y6m VALUTA 05.12.2024 EUR 210.52
Freundliche Grüsse
UBS Switzerland AG
Formular ohne Unterschrift Seite 1 / 1
Xb672d45 / 563321 / VM9CEKBFVRQFZGVA00001 05.12.2024
Viele Grüße und einen guten Start ins Jahr 2025!
sls
Leider können wir da nicht weiterhelfen oder die PDF-Debugs verarbeiten.
Empfehlung meiner Seite ist, dass ganze an die BAFIN / Ombudsstelle zu melden. Des Weiteren ist eine Rechnung / Abrechnung ein Bankdokument und hat eine vollständige Richtigkeit zu haben.
Schreibe der Bank, dass du das ganze der BAFIN unter Nummer XXXX gemeldet hast:
Täuschung oder Fehlberatung (§ 826 BGB): Falls die falschen Wechselkurse auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, kann dies ebenfalls rechtliche Konsequenzen haben.
Grundlage im Handelsgesetzbuch (HGB): Die Bank hat nach § 675 BGB und § 307 BGB eine Sorgfaltspflicht und muss vertragsgemäß handeln. Falsche Wechselkurse könnten ein Verstoß gegen diese Sorgfaltspflichten sein.
Ich selber habe die ebenfalls schon mal gemacht bei Flatex. Es hat zwar zwei,drei Wochen gedauert, aber die Software wurde korrigiert.
Das ging recht fix… also keinen Roman schreiben… kurz & sachlich. Wer “hatet” wird nicht ernst genommen und lehnt eine sachlich Lösung ab.
Hast Du denn evtl. Informationen über entsprechende Regualieren, auf die ich mich beziehen kann? D. h., auf wieviele Stellen Wechselkurse angegeben bzw. verwendet werden müssen? Und ob eine Anzahl Nachkommastellen oder signifikante Stellen vorgegeben ist?
Das Bundesfinanzministerium hat jedenfalls keine einheitliche Anzahl signifikanter Stellen in ihren veröffentlichten Wechselkursen (Umsatzsteuer-Umrechnungskurse).
Außerdem wäre es interessant zu wissen, mit welcher Genauigkeit PP intern arbeitet. Da die Yen-Beträge bereits über eine relativ hohe Anzahl an Vorkomma-Stellen verfügen, fällt dabei die Genauigkeit schnell auf.